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ten Lehramtskandidaten Dietzel in einem eigenen Lokale der Kreis—
zewerbschule erteilt.
Der landwirtschaftliche Unterricht konnte wegen Mangels an
Schülern im Jahre 1833434 überhaupt nicht gegeben werden,
im Jahre 183435 befanden sich jedoch 11 Schüler im 1. Kurse
der landwirtschaftlichen Abteilung.
Bei einem so komplizierten Studienplan, der die verschieden—
artigsten Lehrgegenstände in sich vereinigte, mochte es am Anfange
für Lehrer und Schüler schwierig sein, immer die neugeschaffene
Ordnung mit Erfolg auszunützen. Da nämlich ein und derselbe
Schüler unmöglich an allen den Lehrstunden teil nehmen konnte,
welche jeder Kurs der Kreis-Landwirtschafts- und -Gewerbschule
ihm darbot, so erhielt derselbe je nach dem Berufe, welchen er
einzuschlagen gesonnen war, Dispensation von verschiedenen Lehr—
gegenständen (Religion, Mathematik und Naturgeschichte ausgenom—
men), eine Maßregel, die unter Umständen gewiß praktisch ist, in
der Durchführung bei den damaligen bestehenden eigentüm—
lichen Verhältnissen Nürnbergs aber zu den größten Schwierig—
keiten führen mußte. Kurz, es zeigte sich bald, daß die neue
kombinierte Anstalt in den verschiedenen Kreisen der Bürgerschaft
nicht den gewünschten Beifall und die erforderliche Unterstützung
fand. Man sprach sich dahin aus, daß der Realienunterricht an
der Volksschule erteilt werden sollte, andere verlangten die Auf—
hebung des landwirtschaftlichen Kursus, am wenigsten war der
Handelsstand mit der neuen Organisation zufrieden.
Das Kgl. Staatsministerium wurde einesteils durch amtliche
Berichte, teils durch Privateröffnungen von diesen Anständen und
Wünschen in Kenntnis gesetzt, welche sich in Ansehung des gewerb—
lichen und polytechnischen Unterrichtes in Nürnberg erhoben hatten,
und es berief daher zur persönlichen Rücksprache über diese Ver—
hältnisse den Direktor Scharrer nach München. Als Resultat
dieser Beratung erschien das für Nürnbergs technisches Schulwesen
so wichtige Allerhöchste Reseript vom 22. Juni 1834. Zunächst
wurde darin der frühere Beschluß wiederholt, daß alle diejenigen
Gewerbschüler, welche einst an die Hochschule übergehen wollten,
ihren Realienunterrich am Gymnasium empfangen müßten.
Jenen Gewerbschülern aber, welche auf diese Vergünstigung