Metadaten: Zur Feier des fünfzigjährigen Bestandes der Kgl. Kreis-Realschule in Nürnberg

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ten Lehramtskandidaten Dietzel in einem eigenen Lokale der Kreis— 
zewerbschule erteilt. 
Der landwirtschaftliche Unterricht konnte wegen Mangels an 
Schülern im Jahre 1833434 überhaupt nicht gegeben werden, 
im Jahre 183435 befanden sich jedoch 11 Schüler im 1. Kurse 
der landwirtschaftlichen Abteilung. 
Bei einem so komplizierten Studienplan, der die verschieden— 
artigsten Lehrgegenstände in sich vereinigte, mochte es am Anfange 
für Lehrer und Schüler schwierig sein, immer die neugeschaffene 
Ordnung mit Erfolg auszunützen. Da nämlich ein und derselbe 
Schüler unmöglich an allen den Lehrstunden teil nehmen konnte, 
welche jeder Kurs der Kreis-Landwirtschafts- und -Gewerbschule 
ihm darbot, so erhielt derselbe je nach dem Berufe, welchen er 
einzuschlagen gesonnen war, Dispensation von verschiedenen Lehr— 
gegenständen (Religion, Mathematik und Naturgeschichte ausgenom— 
men), eine Maßregel, die unter Umständen gewiß praktisch ist, in 
der Durchführung bei den damaligen bestehenden eigentüm— 
lichen Verhältnissen Nürnbergs aber zu den größten Schwierig— 
keiten führen mußte. Kurz, es zeigte sich bald, daß die neue 
kombinierte Anstalt in den verschiedenen Kreisen der Bürgerschaft 
nicht den gewünschten Beifall und die erforderliche Unterstützung 
fand. Man sprach sich dahin aus, daß der Realienunterricht an 
der Volksschule erteilt werden sollte, andere verlangten die Auf— 
hebung des landwirtschaftlichen Kursus, am wenigsten war der 
Handelsstand mit der neuen Organisation zufrieden. 
Das Kgl. Staatsministerium wurde einesteils durch amtliche 
Berichte, teils durch Privateröffnungen von diesen Anständen und 
Wünschen in Kenntnis gesetzt, welche sich in Ansehung des gewerb— 
lichen und polytechnischen Unterrichtes in Nürnberg erhoben hatten, 
und es berief daher zur persönlichen Rücksprache über diese Ver— 
hältnisse den Direktor Scharrer nach München. Als Resultat 
dieser Beratung erschien das für Nürnbergs technisches Schulwesen 
so wichtige Allerhöchste Reseript vom 22. Juni 1834. Zunächst 
wurde darin der frühere Beschluß wiederholt, daß alle diejenigen 
Gewerbschüler, welche einst an die Hochschule übergehen wollten, 
ihren Realienunterrich am Gymnasium empfangen müßten. 
Jenen Gewerbschülern aber, welche auf diese Vergünstigung
	        
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