Volltext: Fünfzig Jahre Mitgliedschaft Nürnberg im Verband der Deutschen Buchdrucker

1, as Nürnberger Landgericht, eine Jurisdicttonsbe- 
1. Das Nürnberger Landgerich S Jurisdictionsb 
fugnisse. Abforderung von demselben, 
{Fol. 51a]. Mein gnedige herschafft, die marggraffen 
zu Brandemburg und burggraffen zu Nurmberg, die seind 
5 von !) Romischen keisern und konigen vor vill ?) jaren be- 
gabt mit dem keiserlichen landgericht und des hochgefreit, 
das sie mit dem 3) gemelten landgericht zu richten *) haben 
in der Deutschen nacion ®) umb alle sach, aufzgeschiden 
gaistlich und leensach, so man die meldet und abfordert. 
‚odie curfursten haben die iren abzufordern, so sie darumb 
schreiben, e°) dann die sach in anlatt ”) oder acht kompt, 
aufzgeschiden kempflich sach; und welche also gefodert ®) 
werden, sol man den clegern gen dem antwurtter®) in des- 
selben herrn gericht rechts helfen !°) in sechs wuchen !!) 
‚und dreien tagen nach der abforderung auff des clegers 
gesinnen, es verzüg !?) sich dann in der gerichtsordnung 
ongeverlich lenger. 
8. 2. Veranlassung der Schrift. 
Hab ich Ludwig von Eyb furgenomen, des landge- 
2orichts wesen ein auffzaichnufz zu thun, so vill mir zu der 
zeit in gedechtnufz ist, der herschafit und der !3) ritter- 
schaft under dem gepirg zu gut, dann wir sunst kein an- 
1) B. vom. 2) B. vielen. 3) dem fehlt bei B. 4) A. hat 
rechten, B. richten. 5) B. in teutscher nation. 6) B. ehe. 
7) B. anlait. 8) B. abgefordert, 9) B. gen den antwurtern, 
10) B. verhelffen. 11) Statt wuchen hat B. durchgehends wo 
chen. 12) Das in A. hie und da vorkommende ä, ö, ü ist 
hier durchgängig beibehalten, desgleichen ü, soweit es sich in der 
Handschrift unterscheiden liess. 13) der fehlt bei B.
	        
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