nicht das Vecht zugestehen, an den von uns getroffenen rein geschäftlichen Maß-
nahmen, die im vorliegenden Fall zum Teil mit den auch von uns als notwendig
anerkaunten Lohnzulagen zusammenhängen, Kritik zu üben.
Legt die Nürnberger Gehilfenschaft Wert auf den gewerblichen Frieden mit
den Arbeitgebern, dann ist es dringend notwendig, Vorkommnisse, wie das vor—
liegende, zumal wenn auch die höchsten Berufsinstanzen dazu mahnen, nicht zu einer
Staatsaktion aufzubauschen, nicht eine Empfindlichkeit da an den Tag zu legen,
wo sie nicht berechtigt ist, sondern den Fall durch persönliche Rücksprache mit dem
Vorsitzenden der Arbeitgeber rasch aus der Welt zu schaffen.
VRur so wird der gewerbliche Burgfriede am besten gewahrt, nicht aber durch
Zuschriften verletzenden Inhalts, wie es die öIhrige vom 10. vor. Ats. ist.
Hiemit betrachten wir die Angelegenheit als erledigt.
Hochachtungsvolll
Die Vorstandschaft des Bezirksvereins Mittelfranken
des Deutschen Buchdruchker-Vereins
Hermann Schröder
stellvertretender Vorsitzender.
Auf dieses Antwortschreiben der Prinzipalsorganisation wurde von uns
folgende Erwiderung gegeben:
Nürnberg, 5. August 1916.
Anden Bezirksverein Mittelfranken
des Deutschen Buchdrucker-Vereins Kreis V GBauern).
Ihr Schreiben vom 23. Juli hat der gestern stattgefundenen Vorstandssitzung
der unterzeichneten Mitgliedschaft zur Kenntnis gedient. Die unterzeichnete Vor—
standschaft sieht sich aber veranlaßt, einige irrige Voraussetzungen in Ihrem
Schreiben und die daraus gezogenen Schlußfolgerungen zur Herbeiführung des
gewerblichen Friedens mit den Arbeitgebern richtigzustellen.
Die Verbandsleitung hat nicht empfohlen, die Besprechung des Inserats des
Bezirksvereins Mittelfranken des D. B.V. von der Tagesordnung abzusetzen.
Sie konnte das auch nicht, da sie vor Veröffentlichung der Tagesordnung auf
umserem Wochenbericht keine Kenntnis von unserem Vorgehen hatte. Die Be—
sprechung des die Gehilfenschaft in der Oeffentlichkeit diskreditierenden Inserats
wäre, wie es das Tarifamt wünschte, auch unterblieben, wenn der angreifende
Teil, d. h. die Vorstandschaft des Bezirksssvereins Mittelfranken des D. B. V.,
in einem Schreiben an uns kundgetan hätte, daß er nicht die Abslicht hatte, die
Behilfen herabzusetzen, sondern daß es sich lediglich um ein Vergreifen im Aus—
druck gehandelt habe. Daß übrigens der betr. Passus dem Vundschreiben des
Hauptvorstandes des D. B.-V. entnommen ist, war uns nicht bekannt, spielt auch
gar keine Volle, da das oInserat auf dem Piakatanzeiger und in den Seitungen
von den „mittelfränkischen Buchdruckereien“ unterzeichnet war, die auch die Ver—
antwortung hierfür allein zu tragen haben.
Verwahrung legen wir aber ganz entschieden dagegen ein, daß wir es unter—
nommen hätten, an den von den Prinzipalen getroffenen geschäftlichen
Maßnahmen Kritik zu üben. Wir haben lediglich konstatiert, daß der Ausfall
der Teuerungszulagen nicht geeignet war, die abermalige Druckpreiserhöhung als
mit ausschlaggebend zu begründen.
Ein ung vom Tarifamtssekretär Herrn Schliebs empfohlenes Herantreten an
die Prinzipalsleitung, um Aufklärung darüber zu erlangen, wie der betr. Satz
gemeint Jei, mußten wir in Rüchklsicht auf die im vorigen Jahre gemachte Erfahr—
ung, wo wir mit dem Vorschlage, eine gemeinschaftliche Vorstandssitzung der beiden
Berufsvereine abzuhalten zur Besprechung verschiedener unseren Beruf berühren—
38