Inhaltsverzeichnis: Markgrafen-Büchlein

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Platz und liess unter derselben die Jungen einzeln zwischen 
seinen gespreizten Beinen durchkriechen, Jeder der hervorkam 
crhielt behufs grösserer Anspornung seines häuslichen Fleisses 
während der lieben Ferienzeit einen wohlgemeinten Stockstreich, 
Dies war das feierliche „Austreiben“, eine Mühewaltung, für 
die der vielgeplagte Lehrer nicht umhin konnte, eine hesandere 
Gebühr zu erheben. 
Eine andere sonderbare Steuer wurde in Kirschkernen ent- 
richtet. Einige haben hierin eine Massregel erkannt, welche die 
Schüler nötigen sollte, das Schulzimmer von diesen Kernen zu 
säubern; andere aber erklären die Entstehung des Kerngeldes 
aus der mittelalterlichen Anschauung, dass Kirschkernfulver ein 
probates Mittel sei, das Bier magenstärkend zu machen, und 
dazu verwendete „die Frau Schulmeisterin“ die Kirschkerne, 
In manchen Städten wurde auch diese Abgabe in ein „Kerngeld“ 
umgewandelt, In Nürnberg fasste sich der Rat im Jahre 1785 
ein Herz und machte allen diesen Abgaben ein Ende, Bei 
dieser Gelegenheit stellte sich heraus, dass bis dahin jedes Kind 
im Ganzen folgende sieben Zahlungen hatte machen müssen: 
Schulgeld, Lichtgeld, Holzgeld, Fenstergeld, Austreibgeld, Kern- 
yeld und Neujahrsgeld, 
Sogar der kleinen Kindor gedachte or in seiner Verord- 
nung gegen das schon damals beliebte Schreckgespenst des 
„Knechtes Rupprecht“ odor des „Nikolaus“ mit seinem ominösen 
Nüsse, Aepfel und die obligate — Rute enthaltenden Sacke. Der 
Fürst fürchtete — und schliesslich wie Beispiele schon bewiesen 
haben, nicht mit Unrecht — manche Kinder könnten durch den 
„Nikolaus“ so erschreckt werden, dass sie Schaden an ihrer Ge- 
sundheit litten. 
Im Jahre 1735 beschloss er die Gründung der Kanzlei- 
bibliothek „dom Publikum zum Besten, vornehmlich aber zum 
Gebrauch seiner Räte und Diener.“ Hiezu mussten geistliche 
und weltliche Beamto beisteuern. Zur Ausführung dieses Planes 
kam es aber erst unter seinem Sohn und Nachfolger Markeraf 
Friedrich. 
Sein besonderes Augenmerk richtete or auf Verbesserung 
der Justiz, auf Unparteilichkeit der Richter, auf Abstellung 
von Missbräuchen in der Verwaltung, auf das Verbot der Be- 
stechungen und des Geschenkeannehmens seitens der Beamten. 
Um die Beamten der Kanzlei in Bayreuth (im jetzigen Regierungs- 
gebäude) zum anhaltenden Fleisso zu ermuntern, besuchte cr 
sie manchmal durch einen eigenen (bereits in der Mitte des 
vorigen Jahrhunderts vermaucrten) unterirdischen Gang. 
Gerade zu seiner Zeit gab es eine Reihe grosser Feners- 
brünste; in Holhnmbrechts 1726, Münchberg 1729, Ahornberg und 
Berneck 1780 und Wunsiedel 1731. Meist wurden diese dadurch 
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