Volltext: Ortspolizeiliche Vorschriften und Gebühren-Ordnungen, den Betrieb des Vieh- und Schlachthofes der Stadt Nürnberg und die Vornahme von Schlachtungen außerhalb desselben betreffend

67 
der Viehhofordnung, eine tägliche Stallgebühr von 
20 SBeerhoben. 
8 
4. 
Waaggebühren. 
Für die Feststellung des Gewichts der auf dem 
Viehhof eingebrachten Thiere werden Waaggebühren 
erhoben und zwar: 
für jedes Stück Großvieh 
für ein Kalb. 
für ein Schaf 
für eine Ziege 
für Schweine und bei Abwiegnngen von 
Fleisch für jeden angefangenen Ctr. 0,05 M- 
Die Gebühr für andere Abwiegungen bemißt sich 
nach der für diese Abwiegungen bestehenden Gebühren— 
ordnung. 
Für Ausfertigung der Waagscheine wird eine 
Gebühr nicht erhoben. Die Waaggebühr ist an den 
Wäger zu entrichten. 
II. Gebühren im Schlachthofe. 
8 5. 
Schlachtgebühr. 
Die Schlachtgebühr beträgt für jedes 
Stück Großvieh (Ochsen, Stiere, 
Kühe, Rinder). 
für jedes Stück Kleinvieh 
(Kälber, Schafe, Lämmer u. Ziegen) 
für jedes Schwein. . 
für Spanferkel u. Kitzen je 
3,00 M 
0,60 M 
1,25 
0. 30 M
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.