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dann am Charfreitag und Christi-Himmelfahrtstag
dürfen Schlachtungen nicht vorgenommen werden.
An den Sonn- und Feiertagen bleibt der Schlacht⸗
hof von Morgens 9 Uhr an sowohl für Arbeiten in
demselben, als auch für Wegführung von Fleisch und
Geräthen geschlossen.
In Nothfällen kann der Schlachthofleiter oder
dessen Stellvertreler Ausnahmen zulassen.
8 5.
Eine Stunde vor Schluß der Schlachthallen wird
ein Zeichen mit der Glocke gegeben und dürfen
Schlachtungen von da ab nicht mehr stattfinden.
Der Schluß des Schlachthofes wird ebenfalls
mit der Glocke bekannt gegeben und haben alsdann
die Schlächter, Kuttler und deren Dienstleute, sowie
alle anderen dienstlich nicht mehr beschäftigten Personen,
die nicht im Schlachthofe selbst ihre Wohnung haben,
den Schlachthof zu verlassen.
Während der Nachtzeit darf sich außer den dienst—
lich hiezu veranlaßten und den im Schlachthof selbst
wohnenden Personen Niemand ohne Erlaubniß des
Schlachthofleiters auf dem Schlachthof aufhalten.
86.
Das Betreten des Schlachthofes ist, abgesehen
von der besonderen Erlaubniß des Schlachthofleiters,
nur denjenigen Personen, welche dortselbst beschäftigt
sind, der Zutritt zum Amtsschlachthaus und zu den
übrigen Gesundheitsanstalten ohne besondere Erlaubniß
des Schlachthofleiters oder des mit der Aufsicht über