d
be
die
ßet
en.
gtt
in⸗
8
p⸗
ind
dz
yff
ist
r⸗
eft
efl
9.
el⸗
In
tt
ais
je
eft
Senat wieder in seine alten Rechte einsetzte. —
Auf einem von diesem Kaiser 1356 in Nürnberg
gehaltenen Reichstage bestättigte derselbe die 23
ersten Kapitel der goldenen Bulle, als Reichsgrund—⸗
gesetz, in welchem Nürnberg unter andern das
Vorrecht erhielt, daß jeder deutsche Kaiser und
König seinen ersten Reichstag in dieser Stadt zu
halten habe.
Die Reichskleinodien und Heiligthümer wurden
1424 vom Kaiser Sigmund der Stadt Nürn—
berg anvertraut und blieben dort in Verwahrung
bis zur Auflösung des deutschen Reichs, wo sie
nach Wien gebracht wurden.
Im Jahre 1427 verkaufte Friedrich von
Brandenburg, Burggraf zu Nuͤrnberg, die Burg
auf der Reichsveste, samt dem Antheil am Schult⸗
heißenamt und am Zoll und seine Rechte auf die
Reichswälder, an die Stadt. Ueber die Ausle—
gung des Kaufvertrags entstand nachher Streit
und Krieg, der besonders im Jahre 1448 durch
den Marggrafen Albrecht, mit dem Zunamen
Achilles, landverderblich wurde. Die blutige
Fehde erneuerte sich im Jahre 1502 und hatte
für die nürnberger, aus den Handwerkszünften
bestehende, Wehrmannschaft einen traurigen Aus—