Inhaltsverzeichnis: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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in der Pritsche, unter dem ein Kübel stand, war für die Befriedigung 
nenschlicher Bedürfnisse gesorgt. Dieser Kübel, nur mit einem einfachen 
Brett bedeckt, diente aber auch zugleich als Tisch! Die Zellen wurden 
beinahe nie gereinigt, wenigstens müssen wir dies daraus schließen, daß 
eine spätere Chronik eine Reinigung des Lochgefängnisses als etwas 
besonders bemerkenswertes erwähnt. Man mag kaum daran denken, 
welch ein Gestank, welch eine Unreinlichkeit in diesen Zellen geherrscht 
jaben mag. Im Winter wurden die eisig kalten Räume nur schwach 
zurch ein Kohlenbecken erwärmt. 
In das Loch wurden auch manche harmlose Gesellen eingesperrt, 
die man des Nachts beim Umhertreiben auf der Gasse, bei ruhestörendem 
Lärm, in berüchtigten Schenken oder sonstwo aufgetrieben hatte, über 
die man gewöhnlich schon am nächsten Tage kurz abzuhandeln pflegte. 
Hoffentlich wurden nicht alle so unmenschlich behandelt, wie die auf 
den Hals Gefangenen, die ihrer Ketten nur aus besonderen Gründen 
— bei Krankheiten, die ja wohl öfters infolge der Tortur eintraten 
oder nach Absagung des Lebens — erledigt zu werden pflegten. 
Die Aufsicht über das Lochgefängnis führte der Lochhüter oder 
Lochwirt, meist mit seiner Frau, einer Magd oder einem Knecht, auch 
wohl mit Hilfe besonderer Wächter, die sämtlich vereidigt waren. 
Trotzdem kam es gelegentlich vor, daß die Gefangenen entwischten oder 
doch einen heimlichen Verkehr untereinander oder nach außen hin 
anterhielten oder daß sie, was zu verhindern der Lochwirt insbesondere 
beauftragt war, selber Hand an sich legten. 
„Da mußt ich thun die erste Beicht 
„Vor Leuthen die nicht seyn geweicht, 
so heißt es in einer trotz ihrer humoristischen Färbung gewiß ernsthaft 
zu nehmenden poetischen Beschreibung des Lochgefängnisses. Die Tortur, 
die dem altgermanischen Recht fremd war, scheint in Nürnberg wie im 
übrigen Deutschland bereits im 14. Jahrhundert ziemlich stark im 
Schwange gewesen zu sein. In unserer Zeit fungierten die beiden 
Lochschöffen als die Leiter des „peinlichen Verhörs“. Die Entscheidung 
darüber, ob dem Inhaftierten „wehe zu thun“ sei, hatte jedoch in allen 
Fällen stets der Rat, ohne dessen Genehmigung kein Schritt in dieser 
Sache gethan werden durfte. Im allgemeinen scheinen nur wirklich 
übelbeleumundete, durch ihr Aussehen, durch den Ort, wo sie sich hatten 
betreten lassen, oder sonstwie verdächtige Personen der Tortur unter— 
worfen worden zu sein, bei Bürgern oder sonst angesehenen und in 
gutem Rufe stehenden Personen kam es sehr darauf an, wer die Be— 
schuldigungen erhoben hatte oder welcher Art die Verdachtsgründe waren. 
Trotzdem ist es nicht selten vorgekommen, daß auch nur ein leiser Verdacht, 
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