Kurfürst Friedrich I starb auf Kadolzburg und wurde im
Kloster Heilsbronn beerdigt. Seine Witwe zog sich mit ihrer
Hofhaltung in das von ihrem Gemahl erbaute Ansbacher Schloss
zurück, das ihr von demselben bereits 1409 als „Wittum“ ver-
macht war
Im Jahre 1437 (also 3 Jahre vor seinem Tode) nahm der
Kurfürst Friedrich I eine Ländurteilung unter seine 4 Söhne
‚Johannes, Friedrich II. Albrecht Achilles und Friedrich IT der
Fette) vor.
Diese Teilung schien geeignet zu sein, die Hohenzollern’sche
ausmacht zu zersplittern und die Brüder auseinander zu bringen.
Doch hielten sie treu zusammen. KEiner derselben schrieb iu
einem Briefe: „Wenn wir 4 Brüder nach unseres Vaters Tode
nicht einig gestanden und von Herzen zu einander gehalten
hätten, so würden wir von allen unseren Ländern und Leuten
vertrieben sein; so grossen Widerstand hatten wir zu manchem
Mal an beiden Enden, hier innen und draussen in den Marken.“
Der älteste Sohn Johann (1440—57). welcher Anrecht auf
die Mark Brandenburg und die Kurwürde hatte, verzichtete auf
dieses Recht zu Gunsten des nächstälteren Bruders Friedrich IT, um-
somehr als er während seines Aufenthaltes in der Mark als Statt-
alter die vielen unausbleiblichen Kämpfe dortselbst satt he-
Kommen hatte.
Seine Abneigung gegen die Mark Brandenburg hivg aber
keineswegs mit einer untapferen Gesinnung zusammen. Im Gegen-
teil, er wusste die daselbst einfallenden lommern gehörig heim-
zuschicken, Einmal zwang er sie zur Uebergahe ihres Bollwerkes
ladurch, dass er den Belagerten mittelst Rauch und günstigen
Windes Bienenschwärme zuschiekte. Bedrängt durch dieselben
»aten sie um Pardon und Abzug, was er ihnen gewährte.
Schon im Jahre 1420, als sein Schwager Albert, der letzte
Kurfürst von Sachsen, kinderlos Starb, hätte er, wenn er grössere
Energie entfaltet hätte, Regent von Sachsen werden können; denn
er hatte Barbara, die Schwester des Verstorbenen, zur Gemahlin
und war der rechtmässige Erbe seines Landes, Doch in seiner
Friedensliebe begnügte er sich damit, dass seiner Gemahlin au!
Anordnung des Kaisers Sigismund eine Jährliche Pension aus deı
sächsischen Kammer Ausgesetzt wnrde, während das Tand Sachsen
dem Markgrafen Friedrich von Meissen übergeben wurde. Der
Kaiser begründete seine Verfügung mit dem anfechtbaren Vor-
wande, dass 05 wider die Reichsurdnung wäre, wenn Vater
nämlich Kurfürst Friedrich 1 von Brandenburg) und Sohn zu-
gleich Kurfürsten wären.
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