Objekt: Markgrafen-Büchlein

Kurfürst Friedrich I starb auf Kadolzburg und wurde im 
Kloster Heilsbronn beerdigt. Seine Witwe zog sich mit ihrer 
Hofhaltung in das von ihrem Gemahl erbaute Ansbacher Schloss 
zurück, das ihr von demselben bereits 1409 als „Wittum“ ver- 
macht war 
Im Jahre 1437 (also 3 Jahre vor seinem Tode) nahm der 
Kurfürst Friedrich I eine Ländurteilung unter seine 4 Söhne 
‚Johannes, Friedrich II. Albrecht Achilles und Friedrich IT der 
Fette) vor. 
Diese Teilung schien geeignet zu sein, die Hohenzollern’sche 
ausmacht zu zersplittern und die Brüder auseinander zu bringen. 
Doch hielten sie treu zusammen. KEiner derselben schrieb iu 
einem Briefe: „Wenn wir 4 Brüder nach unseres Vaters Tode 
nicht einig gestanden und von Herzen zu einander gehalten 
hätten, so würden wir von allen unseren Ländern und Leuten 
vertrieben sein; so grossen Widerstand hatten wir zu manchem 
Mal an beiden Enden, hier innen und draussen in den Marken.“ 
Der älteste Sohn Johann (1440—57). welcher Anrecht auf 
die Mark Brandenburg und die Kurwürde hatte, verzichtete auf 
dieses Recht zu Gunsten des nächstälteren Bruders Friedrich IT, um- 
somehr als er während seines Aufenthaltes in der Mark als Statt- 
alter die vielen unausbleiblichen Kämpfe dortselbst satt he- 
Kommen hatte. 
Seine Abneigung gegen die Mark Brandenburg hivg aber 
keineswegs mit einer untapferen Gesinnung zusammen. Im Gegen- 
teil, er wusste die daselbst einfallenden lommern gehörig heim- 
zuschicken, Einmal zwang er sie zur Uebergahe ihres Bollwerkes 
ladurch, dass er den Belagerten mittelst Rauch und günstigen 
Windes Bienenschwärme zuschiekte. Bedrängt durch dieselben 
»aten sie um Pardon und Abzug, was er ihnen gewährte. 
Schon im Jahre 1420, als sein Schwager Albert, der letzte 
Kurfürst von Sachsen, kinderlos Starb, hätte er, wenn er grössere 
Energie entfaltet hätte, Regent von Sachsen werden können; denn 
er hatte Barbara, die Schwester des Verstorbenen, zur Gemahlin 
und war der rechtmässige Erbe seines Landes, Doch in seiner 
Friedensliebe begnügte er sich damit, dass seiner Gemahlin au! 
Anordnung des Kaisers Sigismund eine Jährliche Pension aus deı 
sächsischen Kammer Ausgesetzt wnrde, während das Tand Sachsen 
dem Markgrafen Friedrich von Meissen übergeben wurde. Der 
Kaiser begründete seine Verfügung mit dem anfechtbaren Vor- 
wande, dass 05 wider die Reichsurdnung wäre, wenn Vater 
nämlich Kurfürst Friedrich 1 von Brandenburg) und Sohn zu- 
gleich Kurfürsten wären. 
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