Volltext: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

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Zweiter Abschnitt. Die Einnahmen aus den Getränksteuern 347 
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das Aufgebot zur Grabenarbeit zum letzten Male erfolgte, die Reihe an 
jeden Schanzpflichtigen durchschnittlich einmal im Jahre traf, sodafs also 
der mittlere Wert der alljährlich geleisteten Arbeit trotz der Ver- 
schiebungen, die innerhalb der einzelnen Jahre eintraten, sich auf 1290.70 & 
ansetzen läfst. Ziehen wir hiervon die zur Ablösung der persönlichen 
Arbeit gezahlten Beträge ab, so erhalten wir den Geldwert der Arbeit, 
welche von den Grabenbaupflichtigen thatsächlich geleistet wurde. Es 
beträgt: 
51 | 32 | 833 | 34 | 85 | se | 37 | 38 | 39 1! 40 
Der Geldwert der 
von den Graben- 
baupflichtigen ge- 
schuldeten Arbeit @% | 1290.70 ! 1290.70 | 1290.70 | 1290.70 | 
Davon wurde durch 
Geldzahlung ab- 
gelöst... .... @ | 602.55 | 463.50 | 451.35 | 227.85 | 144.45 | 141.90 ! 116.85 | — 
teldwert der that- 
sächlich geleisteten 
Arbeit. .... % 688.15 | 827.20 | 839.35 | 1062.85 | 1146.25 1148.80 | 1173.85 | 
Als Einnahme der Stadt verrechnen wir hiervon nur die zur Ablösung 
der persönlichen Grabenbaupflicht eingegangenen Beträge, das „Graben- 
geld,“ da die übrigen Zahlen nicht unbedingt zuverlässig sind. 
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Zweiter Abschnitt. 
Die Einnahmen aus den Getränksteuern. 
S 1. Das Ungeld. 
Das Ungeld ist für diejenigen schweren Weine, welche in der 
städtischen Weinniederlage eingelegt werden, zusammen mit dem Lager- 
geld vereinnahmt und verrechnet. Dieses Lagergeld läfst sich daher von 
len Einnahmen aus dem Ungeld nicht trennen. Da es sich aber hierbei. 
wie aus den unten anzuführenden Zahlen zu ersehen ist, nur um ver 
hältnismäfsig geringfügige Beträge handelt, so wird das Gesamtergebnis 
durch die Verquickung des Ungelds mit dem Lagergeld nicht wesentlich 
beeinflufst. 
a) Einnahme. Unter dem Titel UNGELD bucht R31: „23585 11 £ 2hl 
ron Rudolf Gundelfinger sel. und Georg Stromer, den Unvgeltern, das sie
	        
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