fullscreen: Sociale Kämpfe vor dreihundert Jahren

yach Zürth ziehen, weil fie ihre Genofien nicht jtrafen Jollen, 
ahue einen Erfolg erreicht zu haben, zurücfehren nüjen mit 
der Verpflichtung, „wenn fie Hinfort einen unter fich für 
itrafbar erachten, Das jedesmal den KRugsherren vorzufragen 
und diefe entfcheiden zu lajjen“ 5® (7. MAuguft 1523), jeßten 
23 die Ringmachergefellen am 12. September 1524 wenigttens 
durch, daß wer „an ir gewonklich zech nicht gen will“, jedes- 
mal „ain gröfchlein“ geben foll, wovon die vier verordneten 
Sejellen für die Fremden die Schenke und andere Unkoften 
bezahlen fönnten®®. Und wer fich defjen mweigere, dem follen 
die vier verordneten Gefellen nicht verpflichtet fein um 
Mrbeit zu fdhauen, er zahle denn 3UDVOT für jede rücktändige 
Zeche ein Gröfchlein. Die Schuftergefellen jeßen es 1524 
durch, daß fie fich ihren Herbergsvater felbft wählen dürfen ©. 
Die Nürnberger Gefellen waren, al3 die Reformation 
5ie Brüderfdhaften befeitigte, länglt damit innerlich fertig 
geworden. Die enge, weltliche Grundlage, die das Ctadt- 
regiment der Gefellenbewegung ließ, wurde von ihnen be- 
nußt, um fi zu organifieren. Troßdem begegnen wir, 
nachdem der Proteftantismus Längft in Yürnberg zur Herr- 
ichajt gelangt ift, Brüderfhaften der Sefellen. Entweder if 
der alte Name geblieben, und neuer Mein ift in die alten 
Schläuche gefüllt worden, oder die Korporation Friftet neben der 
eigentlichen, organifterten GSefjelljchaft des Gewerks ihr Dajein 
als ein Anhängfel, deffen Aufgabe die Fürforge für Gräber 
u. f. w. war. Wir finden wenigftens eine Brüderfchaft der 
veinewebergefellen, die fih in amtlichen Eingaben als bie 
‚bruederjhaft der leinemeber” unterzeichnet °. In einer 
jehr fpäten Urkunde ift von der Brüderfhaft der Schuh- 
Enechte die Hiede, die fich u. a. mit der Kranfkenumterftüßung 
befaßt. In Iahre 1643 erwarben die Schuhknecdhte auf 
Reranlafmg der gefhwornen Meijter ihres Handwerks, Yakob 
Nodthelfer, Geora Dürnhaufen, Rbhilipp Haager, Hanz Bucher,
	        
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