Volltext: Ortspolizeiliche Vorschriften und örtliche Satzungen der Stadt Nürnberg

152 
131. Satzungen der Sparkasse; 1. Dezember 1899. 
131. Satzungen der Sparkasse. 
Ortsstatut vom 1. Dezember 1899 
Amtsblatt Nr. 153 Seite 775). 
zetert⸗ 
311914 
9 
a 
Zu Artikel 84 der Gemeindeordnung 
81. 
Die Sparkasse der Stadt Nürnberq hat den Zweck, die sichere 
und nutzbringende Anlage von kleinen Ersparnissen, Mündelgeldern 
und sonstigen Geldbeträgen bis zu einer beftimmten Höhe (8 5) zu 
ermöglichen. 
Uhr a 
⸗* 
X 
vorausqe 
L 
wortofrei 
HBek 
Padistro 
82. 
Die Sparkasse ist eine Gemeindeanstalt und steht unter der 
Verwaltung des Magistrates. 
Für die Verzinsung und Rückzahlung der Einlagen haftet die 
Bemeinde. 
Die Geschäfte der Sparkasse werden nach Maßgabe dieser 
Satzungen und der jeweiligen Dienstesvorschrifien von den hiefür 
vom Magistrat bestimmten Beamten und Bediensteten geführt. 
Die Sparkasse steht unter ständiger Aufsicht eines aus Mit— 
gliedern beider städtischer Kollegien gebildeten Ausschusses. 
Die Verpflichtungen aus Artikel 107 Absatz 2 der Gemeinde— 
ordnung für die Landesteile diesseits des Rheins om 29 April 1869 
werden hiedurch nicht berührt. 
83. 
Die Sparkasse steht ebenso juristischen Personen und Stiftungen, 
wie einzelnen Personen und Vereinigungen derselben, Gesellschaften 
und Vereinen zur Benützung offen. Auch hat die Stadtgemeinde 
das Recht, bei der Sparkasse Gelder aus anderen unter städtischer 
Verwaltung stehenden Kassen nutzbringend anzulegen. 
Für die Rechte und Pflichten der Sparkasse und Einleger sind 
diese Satzungen maßgebend 
84. 
De 
—I 
eweilßed 
hestimmt 
Auẽ 
nteg 
Dit 
dolegien 
derseshe 
die 
— 
uuerdem 
dem erste 
vm N. 
detrage 
Vor 
briche frp 
esow 
9 
Die Geschäfte der Sparkasse werden in den jeweils hiefür 
bestimmten und bekannt gegebenen Zeiten und Räumlichkeiten vor⸗ 
denommen 
40
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.