Inhaltsverzeichnis: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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gebühren zu verbieten. Denn die Juden suchten ihren Handel mit der 
Nürnberger Einwohnerschaft gern nach Gostenhof*) und in andere 
zußerhalb der Stadtmauer gelegene Plätze z. B. der Deutschen Herren 
Bleich (die spätere Rosenau) zu ziehen, wodurch den Nürnberger Zoll⸗ 
zefällen Abbruch geschah. Namentlich aus diesem Grunde zum Zweck 
iner besseren Handhabung der Kontrolle durfte der Jude, der in 
Nürnberg etwas zu schaffen hatte, nur zum Spittler- oder Tier—⸗ 
gärtnerthor herein. Für die Erlaubnis, sich tagsüber in der Stadt 
zufzuhalten, mußte er einen Leibzoll, wie die unwürdige Abgabe 
hieß, zu Würfels Zeiten, etwa 1754, im Betrage von 45 Kreuzern, 
—V genötigt, ein „lebendiges Geleit“ anzu— 
nehmen, da man ihm nicht erlauben wollte, allein in der Stadt 
herumzugehen. Als solches bot gewöhnlich ein altes Weib seine Dienste 
ain, das dem Juden nun überall nachging und dafür 15 Kreuzer 
empfing. An Sonn⸗ und Festtagen wurde kein Jude in die Stadt 
gelassen. Bei Verlust ihres Bürgerrechts war es den Bewohnern der 
Stadt verboten, einen Juden in ihren Häusern über Nacht zu behalten 
oder ihnen auch nur in ihrem Hause ein Gewölbe, Schreibstube oder 
dgl. m. einzuräumen. Die Juden sollten eben nur den kleinen Schacher⸗ 
handel betreiben, der auch dadurch wieder beschränkt war, daß es ihnen 
Lerboten wurde, sich zur Marktzeit von 10 bis 1 Uhr auf öffent— 
lichem Platze blicken zu lassen (Dekret von 1689 u. a.) 
In den schweren Zeiten des dreißigjährigen Krieges, namentlich 
1631/82 wurde die Lage der Juden in Fürth, das von den Kaiserlichen 
aufs schwerste heimgesucht wurde, so schlimm, daß sie den Nürnberger 
Rat um Aufnahme in die schützenden Mauern der Reichsstadt baten. 
Die älteren Herren waren dem Gesuch nicht abgeneigt, vorausgesetzt, 
daß die Juden die ihnen zu gewährende Gnade mit einer beträchtlichen 
Beldsumme bezahlten, die man vortrefflich zur Aufbesserung der da⸗ 
mals schwer daniederliegenden städtischen Finanzen hätte verwenden 
können. Allein die Mehrzahl des Rats war dagegen, und das „schäd⸗ 
liche Gesinde“, wie man sich ausdrückte, wurde auch auf ein abermaliges 
Bittgesuch abgewiesen. Dasselbe Schicksal hatten auch die wiederholt 1636, 
1637 und 1641, dann noch einmal 1664 gestellten Gesuche der Juden 
um Aufnahme in den Gostenhof oder in die deutsche Herrenbleiche, wo 
sie dann unter den Schutz des Deutschen Hauses gekommen wären. **) 
Der Nürnberger Rat blieb unerbittlich und ließ den Juden noch weit 
über die Zeiten der Aufklärung hinaus die alte schimpfliche Behand⸗ 
*) Wo indes wenigstens zu Würfels Zeiten auch ein ordentlicher Roßmarkt 
var. Würfel, a. a. O. S. 81. 
) Haenle, a. a. O. S. 158 f. 
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