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gebühren zu verbieten. Denn die Juden suchten ihren Handel mit der
Nürnberger Einwohnerschaft gern nach Gostenhof*) und in andere
zußerhalb der Stadtmauer gelegene Plätze z. B. der Deutschen Herren
Bleich (die spätere Rosenau) zu ziehen, wodurch den Nürnberger Zoll⸗
zefällen Abbruch geschah. Namentlich aus diesem Grunde zum Zweck
iner besseren Handhabung der Kontrolle durfte der Jude, der in
Nürnberg etwas zu schaffen hatte, nur zum Spittler- oder Tier—⸗
gärtnerthor herein. Für die Erlaubnis, sich tagsüber in der Stadt
zufzuhalten, mußte er einen Leibzoll, wie die unwürdige Abgabe
hieß, zu Würfels Zeiten, etwa 1754, im Betrage von 45 Kreuzern,
—V genötigt, ein „lebendiges Geleit“ anzu—
nehmen, da man ihm nicht erlauben wollte, allein in der Stadt
herumzugehen. Als solches bot gewöhnlich ein altes Weib seine Dienste
ain, das dem Juden nun überall nachging und dafür 15 Kreuzer
empfing. An Sonn⸗ und Festtagen wurde kein Jude in die Stadt
gelassen. Bei Verlust ihres Bürgerrechts war es den Bewohnern der
Stadt verboten, einen Juden in ihren Häusern über Nacht zu behalten
oder ihnen auch nur in ihrem Hause ein Gewölbe, Schreibstube oder
dgl. m. einzuräumen. Die Juden sollten eben nur den kleinen Schacher⸗
handel betreiben, der auch dadurch wieder beschränkt war, daß es ihnen
Lerboten wurde, sich zur Marktzeit von 10 bis 1 Uhr auf öffent—
lichem Platze blicken zu lassen (Dekret von 1689 u. a.)
In den schweren Zeiten des dreißigjährigen Krieges, namentlich
1631/82 wurde die Lage der Juden in Fürth, das von den Kaiserlichen
aufs schwerste heimgesucht wurde, so schlimm, daß sie den Nürnberger
Rat um Aufnahme in die schützenden Mauern der Reichsstadt baten.
Die älteren Herren waren dem Gesuch nicht abgeneigt, vorausgesetzt,
daß die Juden die ihnen zu gewährende Gnade mit einer beträchtlichen
Beldsumme bezahlten, die man vortrefflich zur Aufbesserung der da⸗
mals schwer daniederliegenden städtischen Finanzen hätte verwenden
können. Allein die Mehrzahl des Rats war dagegen, und das „schäd⸗
liche Gesinde“, wie man sich ausdrückte, wurde auch auf ein abermaliges
Bittgesuch abgewiesen. Dasselbe Schicksal hatten auch die wiederholt 1636,
1637 und 1641, dann noch einmal 1664 gestellten Gesuche der Juden
um Aufnahme in den Gostenhof oder in die deutsche Herrenbleiche, wo
sie dann unter den Schutz des Deutschen Hauses gekommen wären. **)
Der Nürnberger Rat blieb unerbittlich und ließ den Juden noch weit
über die Zeiten der Aufklärung hinaus die alte schimpfliche Behand⸗
*) Wo indes wenigstens zu Würfels Zeiten auch ein ordentlicher Roßmarkt
var. Würfel, a. a. O. S. 81.
) Haenle, a. a. O. S. 158 f.
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