Volltext: error

Lt 
277b — 
)2. Schlachthofordnung: 6. April 1901. 
i 
ne zwene dech 
hat, —8 
R —E d 
ꝛerblelben, —J 
cuüber zu beriuet 
zeud welcher die 
qus dem —E 
au auch die 7 
arf nmi zu iebit 
Angequitlt blehe 
nutucken und de 
waũerdichten ber— 
zehalten sind, z 
dionstigen Abi 
ebend. 
Fleisch, Eingeweide, Talg, Blut und tierische Abfallstoffe aller Art 
Rürfen nicht in den Aufbewahrungsraum für Kleider und Geräte 
gebracht werden. 
Wer Kleider und Geräte abgibt, hat sich den für di ⸗ 
aützung dieses Raumes erlassenen Vorschriften ee zu — 
Bebühren werden für die Aufbewahrung nicht erhoben Geldeund 
andere Wertgegenstände — mit Ausnahme der Taschenuhren — 
zürfen zur Aufbewahrung nicht angenommen werden. 
25 
Das durch den Schlachthof führende Bahngeleise darf in keiner 
Weise mit irgend welchen Gegenständen belegt oder verstellt werden. 
Das Überschreiten und Üüberfahren desselben darf nur an den 
hiezu bestimmten Übergangsstellen stattfinden und hat mit Vorsicht 
und ohne Aufenthalt zu geschehen. 
Die Abschlußschranken der Üübergänge des Schienengeleises 
dürfen nur von den hiezu bestimmten Bediensteten geschlossen oder 
geöffnet werden. 
8 26. 
zichmelzen des N 
e und sonstigen bt 
ed staufinden. bir 
ende Hanrierungen 
uiemmenbärzent 
dieiem Verbore be 
tofe von dem 
chlachtenden ru D 
ealle Vertzeur 
Lren erfordeichs 
anderen —X 
miü sen vielncht 
ze des Echlacht 
, können von ð 
issen in diesen 
oie enlfernt wen 
Die Fenster und Zugläden der Schlachthallen, Ställe usw 
bürfen nur von den hiezu ermächtigten Schlachthofbediensteten ge— 
stellt oder in ihrer Stellung geändert werden. 
Die vorhandenen Beleuchtungseinrichtungen dürfen nur mit 
Genehmigung der mit der Aufsicht in den Schlachthallen betrauten 
Schlachthofbediensteten entzundet werden. Sie sind sofort nach 
bollendeter Arbeit von demjenigen, welcher sie entzündet hat, wieder 
zu löschen; Gashähne und elektrische Schaltapparate sind gut 
zu schließen. 
8 
27 
Die Wasserhähne dürfen nur zum Bezuge des benötigten 
Trink- und Reinigungswassers geöffnet und müssen alsbald nach 
gedecktem Bedarfe wieder geschlossen werden. 
Die Handhabung der Abstellvorrichtungen zu den Dampf— 
und Wasserleitungen darf nur unter Aufsicht und nach Anordnung 
der mit ihrer Überwachung beauftragten Schlachthofbedienfteten 
geschehen und ist jedem Undefugten verboten. 
Trinkwasser darf zu Reinigungszwecken nicht benützt werden. 
Jeder über den jeweiligen Bedarf hinausgehende Verbrauch 
an Elektrizität, Gas oder Wasser ist verboten.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.