Volltext: Die Intestaterbfolge nach Nürnberger Recht

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Zweiter Teil. Zweiter Abjnitt. 
beantragten VBollzugs der Urkunde JeitenS des Öypotheken- 
amt® I am f. Amtsgerichte dahier als ungerechtfertigt.“ 
Auch dann wird der Überlojungsanipruch aftuell ge: 
worden fein, menn das Anwelen zwar nicht verkauft, aber 
von dem Überlebenden ich wieder verehelihenden Ehegatten 
dem 3zmeiten Ehegatten überlaften wird. 
Was das Einftandsrecht betrifft, fo ift auf den Yand- 
!agsabichicd vom 10. NMovember 1861 IM 8 28, 2 Yezug 
zu nchnien; bie Mbditionaldefre‘ u % Zeptember 1701 
und 28, Aprif 170° Zammt 57R © 556 find bier: 
nach aufgehoben. 
Koth, Bayer. Civilr. Bd. II I. 184 u. fg. LE 
A, Yd, XLI Z. 270 Erg. Bd. zum 31, u. 32. Sahra. 
S, 391 Yrtcl” Nünden, vom 12, Mai 1876. 
Sanım{ 3. \ 150 VIT €. 254 u. Allegat, 
Bd. IV 147 
Die unter den Vandleuten im Yürnbergiichen be: 
Itandene, von allen Ämtern in Sachen HörkHörl zu 
Velden beftätigte Cbjervanz, daß, wenn bei elterlichen Erbe 
jinsgütern die Kinder allein Lfonkurrieren, dem Jüngften 
Sohn ein Vorzugsrecht zufonunt, für deffen Abtretung 
an einen anderen Bruder ihn der Fogenanunte Cinfig be: 
sablt mich 
SP ojcmann m IV 17 
" _-. 
wird jedenfall® nach Art. 17 des Ablöhungsgeiege® von 
4. Yumi 1848 ihre Anwendung verloren haben.
	        
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