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RXRXackträger-Jarif.
Nachstehender Tarif für Packträger und Dienstmänner
wurde amtlich festgesetzt:
A. Für jeden Gang mit Gepäck bis 15 zu Kilo
a) innerhalb der Stadt und zwar durch die innere
Stadtmauer begrenzt... 20 Pfg.
b) außerhalb der Stadtmauer bis zur Grenze des
Polizeibezirkh.. 35 Pfg.
Für den Transport von Gepäck von 15—50 Kilo
—A
b) außerhalb der Stadtmauer. 50 Pfg.
Für den Transport von Gepäck mittels Rollwagen
a) innerhalb der Stadt von 3ÿ510 Etr... 415 Pfg.
b) außerhalb der Stadtmauer von 3510 Etr. à 20 Pfg.
Für Möbeltransporte und bei Umzügen
a) mit Geräthschaften ¶ Mann pro Stunde .. 50 Pfg.
bRohne ——ã 2 48 Pfg.
Für Transport eines Flügels oder derartiger Instrumente
sowie für größere Transporte von Spiegeln, Glas, Porzellan ꝛc.
erfolgt die Zahlung nach vorausgegangener Vereinbarung.
Wird eine solche Vereinbarung nicht getroffen, so können nur
borstehende Sätze beansprucht werden. — Für verschiedene
Dienstleistungen: Bei Verwendung eines Dienstmannes als
Fremdenführer, Markthelfer, Ausgeher ꝛc.
1 Mann pro Tag..... 8Mk. 43 Pfg.
Mann pro Tag und Nacht. 5 Mk. 20 pfg.
1. Mann pro Stunde.... — Mk. 48 Pfg.
Für andere Beschäftigungen und sonstige hier nicht vorge—
sehene Fälle richtet sich die Zahlung nach vorheriger Uebereinkunft.
Lohndiener und Fremdenführer (im Hoötel zu erfragen)
erhalten pro Tag 4 Mk. 50 Pfg., für den halben Tag 2Mk.
25 Pfg., pro Stunde 1 Mk. 25 Pfg. — Die Dienfimänner
sind auch meistens gut als Fremdenfuͤhrer zu verwenden.
Telegramm-Tavrif.
Nach folgenden Stationen ist ein ermäßigter Tarif (Grund—
taxe 20 A und 2 A für jedes Wort) eingeführt: Bamberg:
Haupt-Bureau Bahnhof und Filiale Stadt: Brückenau: Stadt
und Bad (während des Sommers); Hof: Stadt und Filiale
Bahnhof; Kissingen: Stadt und Filiale Bahnhof; München:
Centralstation und den Filialstationen: Börse, Stadt-Hauptpost,
Centralbahnhof und Ostbahnhof, dann den Postfilialen: Zwei⸗