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nicht zu bieten, ihm bescherte er in denselben Tagen (Frei-
sag nach Sant Michels tag Anno domini M°CCCC°LXXVII)
eine Abhandlung ‘Von bewarung und beraitung der wein’),
die Verdeutschung eines lateinischen Traktat, der einen
französischen Arzt, Arnoldus de Novarvilla, zum Verfasser
hatte. ‘“I/t mir’, sagt er in der Einleitung, “in befichtigung
etlicher bücher | Ain tractat in latein von ainem hochgelerten
artzt .. . . begegnet. Vnd nach dem mich /ölich materi. menfch-
licher vernunft zu wiffen | nit vnnützlich fein bedunckt | hab
ich durch kurtzweyl. den felben tractat. KEüwer fürfichtigen
wey/zhait zu eren | ainfaltiklich von latein in teüt/ch gebrächt
Etwas feierliche Worte, die der Spiessbürgerlichkeit des
fficiös willkommenen Themas einige Würde verleihen soll.
Auch sonst traut man den Nürnbergern um diese Zeit nicht
viel Sinn für Modernes, ja überhaupt keine Neigung für
kunft vnd weyfzhait zu: der sächsische Humanist Paul
Schneevogel (Niavis), der 1475 in Ingolstadt studierte”),
hat wohl damals die Beobachtungen gemacht, die ihn ver-
anlassten, sich sehr absprechend über Nürnberg zu äussern,
äber die Stadt der Krämer, die die Studien verachten. ®)
Und doch bahnte sich offenbar gerade damals,.in den
siebziger Jahren, zunächst fast unmerklich, ein Umschwung
in der Gesinnung auch leitender Kreise an; der Zusammen-
hang mit der juristischen Reformation ist unverkennbar.
Die beiden Patrizier, die am deutlichsten in den Vorder-
zrund treten, sind Hans Tucher und Sebald Schreyer; von
ihnen gehört der zweite der Kommission an, die 1478 über
die Durchführung des römischen Rechts auf dem Gebiete
des Civilprozesses berät“). und von Tucher rührt einer
Us. le. a. (Fyner in Esslingen) Hain N. 1810. Berlin Kgl. Bibl.
Jp 116783; vgl. auch Joachimsohn, Meisterlin S. 157.
2) Vgl. Loose ADB 23, 8. 576.
3) Vgl. Loose: MHVMeissen 1, S. 54.
4) Mummenhoff ADB. 392, 8. 492.