fullscreen: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (2. Band)

124 Sechster Teil. Ergebnisse und Entwicklung von 1377 bis 1794. 
Originalexemplar der handschriftlich überlieferten Müllnerschen Annalen 
und die im Besitz der Stadtbibliothek befindlichen Imhofschen nebst einigen 
minderwichtigen anonymen Aufzeichnungen zu Gebote. Für die Urkunden 
waren wir in Ermangelung eines Besseren fast ausschliefslich auf die 
fehlerhaften und unvollständigen Abdrucke der Historia Diplomatica Norim- 
bergensis angewiesen, und die unendlichen Serien der Ratsverlässe und 
Briefbücher konnten wir nur in den allerdringendsten Fällen zu Rate 
ziehen. Auch von den Verwaltungsakten haben wir aufser den wichtigsten 
Stücken aus den Reformverhandlungen des achtzehnten und den die Preis- 
und Lohnverhältnisse des sechzehnten und siebzehnten Jahrhunderts be- 
treffenden. Faszikeln nichts als die Münzprobationsprotokolle, die freilich 
für sich allein schon eine stattliche Reihe von Folianten ausmachen, und 
eine Auswahl von etwa zwanzig Jahrgängen der Rechnungsbelege durch- 
gesehen. Tiefer in die letzteren einzudringen verhinderte uns leider ihre 
eigentümliche äufsere Beschaffenheit; denn jeder einzelne Jahrgang umfafst 
ein kunstvoll verschnürtes Paket von sehr ansehnlichen Dimensionen, 
das beim Öffnen in Dutzende von kleinen Paketen auseinanderfällt, deren 
jedes wieder aus einer ganzen Anzahl vielfältig in einander geknüpfter 
Zettelbündel besteht, sodafs allein schon über dem Aus- und KEinpacken 
Stunden vergehen. Wer Zeit hat zu suchen, wird hier eine Fülle des 
wertvollsten Materials für Zeit- und Sitten-, Verwaltungs- und Wirtschafts- 
geschichte finden. Für uns konnten diese Belege gleich den andern eben 
aufgeführten Quellen in der Hauptsache nur als Ergänzungen zu den 
Stadtrechnungen in Betracht kommen, denn diese sind von all den 
zahlreichen Denkmälern, welche die reichsstädtische Verwaltung hinterlassen 
hat, für die Geschichte des Stadthaushaltes die bei weitem wichtigsten, 
da sie in knappster Form und in präzisester Fassung fast von allen 
Zweigen des öffentlichen Lebens Kunde geben. Sie haben wir daher zum 
Hauptgegenstand unserer Studien gemacht, und über ihren Inhalt zu be- 
richten soll denn auch die vornehmste Aufgabe der folgenden Blätter sein. 
8 2. Die Überlieferung der Stadtrechnungen, 
Regelmäfsige Aufzeichnungen über die öffentlichen Ausgaben und 
Einnahmen gab es in Nürnberg vermutlich spätestens seit der ersten 
Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts. Die frühesten Spuren von ihnen 
haben sich aber erst aus den vierziger Jahren des vierzehnten erhalten.?) 
wurf eines Staatsrechts der Reichsstadt Nürnberg‘‘ (Altorf 1778 8°, vergl. Nbg. StB. 
Nor. 468) ausgearbeitet, der das Inhaltsverzeichnis eines Buches darstellt, welches 
leider ungeschrieben geblieben ist. 
2) Vergl. die Randnotizen in Nbg. KA. Ms. 182,
	        
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