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Für diese Erweisung besonderer Huld und Gnade ist die protestantische
Gemeinde Steinbühl allen weltlichen und kirchlichen Staatsbehörden,
sowie dem Magistrate Nürnberg für die warme, erfolgreiche Befür—
wortung, dem hohen Landtage und dem hohen Reichsrate für die
Bewilligung, und Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzregenten Luitpold
für die huldvolle Allerhöchste Genehmigung den tiefgefühltesten Dank
ür alle Heiten schuldig.
Die Instruktionsverhandlungen wegen Neubildung der Pfarrei
nahmen unterdessen ihren Fortgang. Daß er immer ein ungehinderter
zewesen sei, scheint nicht der Fall zu sein. Selbstverständlich ist es,
daß der Kirchenbauverein nur so weit von ihm Kenntnis erhielt, als
er selbst an der Sache heteiligt war. Doch diese beschränkten Mit—
teilungen sind lebhafte Zeugen dafür, daß seitens des Magistrates
und des kgl. Bezirksamtes Nürnberg und der kgl. Regierung von
Mittelfranken, sowie seitens des kgl. Dekanates Nürnberg und des
kgl. Konsistoriums in Ansbach mit Wohlwollen und Energie die An—
zelegenheit verfolgt wurde.
Wichtig in dieser Entwickelungsperiode sind zwei Verhandlungen.
Am 5. Juni 1895 wurde eine private Vorberatung unter dem Vor—
sitze des Herrn Dekan Heller in Gegenwart des Herrn Reg.Rates
Gareis und des Herrn Rechtsrates Wagner zwischen dem Ausschuß
des Kirchenbauvereins einerseits und den Vertretern der politischen
Gemeinden des Pfarrbezirks, des Rirchenvorstandes und der Kirchen—
herwaltung von, St. Leonhard anderseits gepflogen, bei welcher ein
zrundlegendes Übereinkommen in mehreren einschneidenden Fragen
erzielt worden ist. Sodann niuß die unter dem Vorsitze des Herrn
Pfarrer Graf abgehaltene Steinbühler Parochianen-Bersammlung
vom 21. Septeniber 1895 erwähnt werden, weil auf derselben von
den erschienenen, stimmberechtigten Mitgliedern die Erklärung bereit—
willigst abgegeben wurde, sich alle Opfer, soweit dies möglich ist.
aufzuerlegen zur Bildung und Erhaltung einer Pfarrei Steinbühl.
Das hohe kgl. Staatsministerium für Kirchen- und Schulangelegen—
heiten und das hohe kgl. Oberkonsistorium förderten hochgeneigtest die
beabsichtigte Neubildung der Pfarrei, so daß mit dankerfüllten Herzen
die freudige Kunde vernonimen werden konnte:
Se. Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreiches Bayern
Derweser, haben durch Allerhöchstes Signat vom 53. August 1894 die
Neubildung der protestantischen Pfarrei Steinbühl allergnädigst und
allerhuldvollst zu genehmigen geruht.
Eine hochbedeutsane Einrichtung ist damit für die Vorstadt
Steinbühl getroffen worden. Möge sie durch die göttliche Gnade dazu
beitragen, ein Segensborn zu sein allen, die ihr eingegliedert werden!
Mögen durch sie gebaut werden Zucht und Frömmigkeit, Ordnungs—
sinn und Vaterlandsliebe, auf daß sich die evangelische Kirchengemeinde
Steinbühl dankbhar erweise der unendlich vielen Wohlthaten, die
sie in der Förderung und Regelung ihrer kirchlichen Verbältnisse
erfahren durfte!
Da4s walte Gott!