fullscreen: Festschrift zur Erinnerung an die Einweihung der Christus-Kirche in Steinbühl-Nürnberg am Sonntag den 23. September 1894

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Für diese Erweisung besonderer Huld und Gnade ist die protestantische 
Gemeinde Steinbühl allen weltlichen und kirchlichen Staatsbehörden, 
sowie dem Magistrate Nürnberg für die warme, erfolgreiche Befür— 
wortung, dem hohen Landtage und dem hohen Reichsrate für die 
Bewilligung, und Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzregenten Luitpold 
für die huldvolle Allerhöchste Genehmigung den tiefgefühltesten Dank 
ür alle Heiten schuldig. 
Die Instruktionsverhandlungen wegen Neubildung der Pfarrei 
nahmen unterdessen ihren Fortgang. Daß er immer ein ungehinderter 
zewesen sei, scheint nicht der Fall zu sein. Selbstverständlich ist es, 
daß der Kirchenbauverein nur so weit von ihm Kenntnis erhielt, als 
er selbst an der Sache heteiligt war. Doch diese beschränkten Mit— 
teilungen sind lebhafte Zeugen dafür, daß seitens des Magistrates 
und des kgl. Bezirksamtes Nürnberg und der kgl. Regierung von 
Mittelfranken, sowie seitens des kgl. Dekanates Nürnberg und des 
kgl. Konsistoriums in Ansbach mit Wohlwollen und Energie die An— 
zelegenheit verfolgt wurde. 
Wichtig in dieser Entwickelungsperiode sind zwei Verhandlungen. 
Am 5. Juni 1895 wurde eine private Vorberatung unter dem Vor— 
sitze des Herrn Dekan Heller in Gegenwart des Herrn Reg.Rates 
Gareis und des Herrn Rechtsrates Wagner zwischen dem Ausschuß 
des Kirchenbauvereins einerseits und den Vertretern der politischen 
Gemeinden des Pfarrbezirks, des Rirchenvorstandes und der Kirchen— 
herwaltung von, St. Leonhard anderseits gepflogen, bei welcher ein 
zrundlegendes Übereinkommen in mehreren einschneidenden Fragen 
erzielt worden ist. Sodann niuß die unter dem Vorsitze des Herrn 
Pfarrer Graf abgehaltene Steinbühler Parochianen-Bersammlung 
vom 21. Septeniber 1895 erwähnt werden, weil auf derselben von 
den erschienenen, stimmberechtigten Mitgliedern die Erklärung bereit— 
willigst abgegeben wurde, sich alle Opfer, soweit dies möglich ist. 
aufzuerlegen zur Bildung und Erhaltung einer Pfarrei Steinbühl. 
Das hohe kgl. Staatsministerium für Kirchen- und Schulangelegen— 
heiten und das hohe kgl. Oberkonsistorium förderten hochgeneigtest die 
beabsichtigte Neubildung der Pfarrei, so daß mit dankerfüllten Herzen 
die freudige Kunde vernonimen werden konnte: 
Se. Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreiches Bayern 
Derweser, haben durch Allerhöchstes Signat vom 53. August 1894 die 
Neubildung der protestantischen Pfarrei Steinbühl allergnädigst und 
allerhuldvollst zu genehmigen geruht. 
Eine hochbedeutsane Einrichtung ist damit für die Vorstadt 
Steinbühl getroffen worden. Möge sie durch die göttliche Gnade dazu 
beitragen, ein Segensborn zu sein allen, die ihr eingegliedert werden! 
Mögen durch sie gebaut werden Zucht und Frömmigkeit, Ordnungs— 
sinn und Vaterlandsliebe, auf daß sich die evangelische Kirchengemeinde 
Steinbühl dankbhar erweise der unendlich vielen Wohlthaten, die 
sie in der Förderung und Regelung ihrer kirchlichen Verbältnisse 
erfahren durfte! 
Da4s walte Gott!
	        
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