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Die Gebühren für Gewerbelegitimationskarten, Wandergewerbe- und Stadthausierscheine
wurden durch Verordnung vom 27. Oktober 1926 wesentlich herabgesetzt. Sie betragen nunmehr
einheitlich in Bayern für Gewerbelegitimationskarten der selbständigen Gewerbetreibenden, einschließ—
lich der Handelsvertreter, 4 RA, der angestellten Handelsreisenden 10 RA, für Wandergewerbescheine
10 RA und für Stadthausierscheine 4 R-C. Der Einnahmeausfall für die Stadt wird für ein
Rechnungsjahr auf 25 000 bis 30 000 RA geschätzt.
Die Zahl der behandelten Wirtschaftsgesuche mit 837 ist der des Vorjahres fast gleich
geblieben. Das Bestreben, eingegangene Wirtschaften wieder zu eröffnen, ist im Berichtsjahre in ver—
stärktem Maße zutage getreten. Die Wiedereröffnung wurde in 34 Fällen, zumeist unter Verneinung
der Bedürfnisfrage, abgelehnt. Hievon mußten 13 auf Grund übertragener Realrechte später ge—
nehmigt werden; in 5 Fällen laufen neue, ebenfalls auf Realrechte gestützte Konzessionsanträge. Ge—
nehmigt wurde die Wiedereröffnung von insgesamt 59 Wirtschaften, nahezu die doppelte Zahl des
Vorjahres (31). Hievon sind nur 6 auf Grund Bedürfnisses, die übrigen 53 auf Grund von Realrechten
genehmigt worden. Neue Wirtschaften (öffentliche Alkoholschankstätten) wurden 9 genehmigt, davon
2 auf Grund von Realrechten und 1 durch die Beschwerde-Instanz; 5 Wirtschaften liegen in neuen
Siedlungen. Abgelehnt wurden 9 unter Verneinung der Bedürfnisfrage.
Die erhebliche Mehrung der Wirtschaftsgesuche, die auf übertragbare Realrechte gestützt werden,
um die Genehmigungserteilung unter völliger Ausschaltung der reichsgesetzlichen Bedürfnisprüfung zu
erzwingen, veranlaßte den Stadtrat, die Ausübung der Realrechte grundsätzlich soweit einzuschränken,
als hiezu die gegenwärtigen gesetzlichen Vorschriften eine Möglichkeit bieten. Gastwirtschaftsrealrechte
1. Klasse werden nur mehr in Verbindung mit Fremdenbeherbergung zur Ausübung zugelassen. Die
noch nicht oberstrichterlich entschiedene strittige Rechtsfrage von grundsätzlicher und weittragender Be—
deutung, ob Realrechte von und nach einverleibten Gebietsteilen verlegt werden dürfen, wird im Ver—
waltungsrechtsverfahren zum Austrag gebracht; sie liegt zurzeit dem Bayerischen Verwaltungsgerichts—
hof zur Entscheidung vor. Wirtschaften, für deren Betrieb ein Bedürfnis nicht anerkannt werden
konnte, die aber trotzdem infolge Realrechts-Abertragungen zugelassen werden müssen, erhalten nicht
mehr Schankbefugnisse, als das jeweils geltend gemachte Realrecht, deren es in Nürnberg 5 Klassen
gibt, umfaßt. Die Wiedereröffnung von Wirtschaften, deren Räumlichkeiten den Vorschriften für die
Einrichtung von Gast- und Schankwirtschaften in wesentlichen Punkten nicht entsprechen, wird nicht
mehr genehmigt, selbst beim Nachweise eines Realrechtes.
Flaschenbierhandlungen wurden 184 neu angemeldet. Die anfangs Juli 1926 erfolgte Er—
höhung der regelmäßigen Mindestgebühr von 20 auf 50 RA hat eine wesentliche Minderung gegen—
über dem Vorjahre (2049) nicht zur Folge gehabt. Am 1. Januar 1927 waren 5323 Flaschenbierhand—
lungen gemeldet. Sie führen vorwiegend Biere auswärtiger Brauereien; es wird von fast 50 aus—
wärtigen Brauereien — Fürth nicht eingerechnet — Bier nach Nürnberg eingeführt.
Schankstätten für nichtgeistige Getränke sind fast doppelt soviel — 55 — genehmigt worden
wie im Vorjahre (29). Es handelt sich hauptsächlich um Selterswasser- und Limonadenschankstellen;
deren Mehrung findet ihre Erklärung darin, daß den Inhabern der Verkauf von Speiseeis mit
Waffeln an Sonn- und Feiertagen bis abends 9 Uhr zugestanden wurde. Außerdem ist zu erwähnen
die Errichtung einer alkoholfreien Gaststätte durch den Bezirksverein gegen den Alkoholismus und
mehrere Milchtrinkhäuschen, die durch die Einkaufsgenossenschaft der Nürnberger Milchhändler be—
trieben werden. Einem Antrage der Ortsgruppe Nürnberg des Verbandes der Trinkhallen-Inhaber
Bayverns auf strengere Prüfung der Bedürfnisfrage für Trinkhallen gab der Stadtrat keine Folge.
Die Gesuche um die Erlaubnis zum Branntweinkleinhandel und -Ausschank sind von 233 des
Vorjahres auf 54 zurückgegangen. Der Grund liegt in der im Vorjahresbericht erwähnten Freigabe
des Verkaufs der Dreiachtel-Liter-Flaschen und darin, daß die einschlägigen Geschäfte nunmehr fast
sämtlich die Kleinhandelserlaubnis erwirkt haben.
Polizeiliche Schließung von Wirtschaftsbetrieben wurde in 10 Fällen
notwendig, darunter allein 5 unerlaubte Schankstellen in Gartenkolonien. Konzessionsentziehungen
gegen Wirte wurden 3 ausgesprochen, die gleiche Zahl wie im Vorjahre; eine Reihe von Verfahren
fand durch Verwarnung ihren Abschluk. Die Zahl der Gewerbe- und Handelsuntersagungen ist von
17 auf 27 gestiegen.