Gemeindevertretung und Verwaltung
Eine Anderung hat sich im Berichtsjahr bei folgenden Steuern ergeben: Am 1. April 1926 ist
die am 22. März 1926 vom Stadtrat erlassene Zuwachssteuerordnung nach der neuen staat—
lichen Mustersatzung vom 6. Februar 1926 für alle nach dem 31. März 1926 beurkundeten Ver—
äußerungsgeschäfte in Kraft getreten. Nach der vom Stadtrat am 2. Februar 1927 beschlossenen
Anderung der Steuerordnung über die Grundwertabgabe sind rückwirkend ab 1. April 1926 die von
den Finanzämtern festgestellten Einheitswerte der Besteuerung zugrunde zu legen. Bei der Ge—
ränkesteuer wurde vom 1. April 1926 an zufolge eines Stadtratsbeschlusses der Kleinhandels—
aufschlag bei Wein und Schaumwein von 20 Prozent auf 10 Prozent herabgesetzt. Außerdem wurde
vom gleichen Tage an die Steuer für Wein und Schaumwein vom Erzeuger und Großhändler —
aicht mehr wie seither vom Kleinhändler — erhoben. Diese Anderung war durch die Aufhebung der
Reichsweinsteuer erforderlich geworden.
Unterm 24. September 1926 wurde vom Stadtrat auf Grund der Bestimmungen des Reichs—
ministers der Finanzen vom 12. Juni 1926 über die Bergnügungssteuer eine neue Steuer—
verordnung über Vergnügungssteuer erlassen, die am 1. Oktober 1926 in Kraft getreten ist.
Umlagenwesen. Die Gemeindeumlagen aus der Gewerbesteuer und der
Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen wurden im Berichtsjahr wiederum
durch die Finanzämter Nürnberg II und III mit den Staatssteuern eingehoben. Die Gemeindeumlagen
aus den beiden Steuern waren für das Berichtsjahr auf 400 Prozent festgesetzt.
Die Gemeindeumlagen aus den Grund- und Haussteuern wurden, wie
either, von dem Finanzamt Nürnberg I gleichzeitig mit diesen Steuern erhoben. Die Umlagen be⸗
rugen während des ganzen Berichtsiahres 400 v. Hodt. der Haussteuern und 600 v. Hdt. der Grund—
teuern.
Die Einhebung der Handwerkskammerbeiträge für 1926 ist durch das städtische
Steueramt erfolgt.
h) Städtisches Vollzugsamt.
Tätigkeit. Im Berichtsjahr wurden von den Beamten des Vollzugsamts 22 739 Vollstreckungs⸗
handlungen, 27 759 Ermittlungen und Erhebungen, 1 458 656 Zustellungen, Geldeinhebungen,
Mahnungen usw. und 54 405 Sonderdienstleistungen vorgenommen.
Bei vorgenannten Zahlen sind nicht mit berücksichtigt die Dienstleistungen, die durch die Vor—
aahme der Erhebungen zum Gewerbekataster und aus der Durchführung einer Hunderazzia von Haus
zu Haus (zur Feststellung der nichtversteuerten Hunde) notwendig wurden.
IV. Polizeiwesen.
1. Gewerbe⸗Palizei.
Tätigkeit. Die Zahl de Gewerbeanmeldungen mit 5947 ist gegenüber der Vorjahrs⸗
zahl um 771 zurückgegangen, jene der Gewerbea bmeldungen mit 4005 um 388 gestiegen.
Die Minderung der Anmeldungen ist in der Hauptsache auf weitere Vereinfachung der Gewerbe—
betriebsbezeichnung, insbesondere auf den Wegfall der Eintraaung der Geschäftszweige bei den
elbständigen Provisionsvertretern zurückzuführen.
Gewerbelegitimationskarten wurden 4671 ausgestellt, O22 mehr wie im Vorjahre.
Beschlußmäßig versagt wurden 29. Der Mißbrauch von Gewerbelegitimationskarten zu wander⸗
gewerbescheinpflichtigen Handelsgeschäften führte in 12 Fällen zur Zurücknahme der Karte: mehrere
weitere Fälle wurden durch Verwarnung erledigt.
Die fortdauernde Erwerbslosigkeit äußerte sich in einer weiteren Steigerung der ausgestellten
Wandergewerbe-und Stadthausierscheine mit 554 und 733 gegen 525 und 676. Die
Bültigkeitsdauer der Stadthausierscheine, die sich bisher auf das Kalenderjahr erstreckte, wurde aus
Zweckmäßigkeitsgründen geändert. Seit 1. Sepiember 1926 beträgt sie 12 Monate, vom Tage der
Ausstellung des Scheines ab gerechnet.