Besondere soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege
Notmaßnahmen der Stadt Nürnberg. Mit Beschluß des Stadtrates Nürnberg vom 22. De⸗
zember 1926 gelangte ein Antrag der sozialdemokratischen Stadtratsfraktion auf Bewilligung von
Weihnachtsbeihilfen zur Annahme. Demzufolge erhielten folgende Gruppen von Be⸗
dürftigen eine Beihilfe, wie sie den Empfängern von Renten aus der Invalidenversicherung vom
Reich zuerkannt wurde, d. i. der Betrag von 6 R-( für das Familienhaupt und 3 Ro( für jedes Kind
unter 15 Jahren:
1. Sämtliche in Fürsorge des Städtischen Wohlfahrtsamtes stehende Dauerunterstützungs—
empfänger, soweit sie nicht unter die Notmaßnahmen des Reiches fielen; 2. alle Erwerbslosen, welche
die mit Entschließung des Staatsministeriums für Soziale Fürsorge vom 18. Dezember 1926 in
Zusammenhalt mit dem Erlaß des Reichsarbeitsministeriums vom 15. Dezember 1926 genehmigte
einmalige Beihilfe nicht erhalten konnten, weil sie nicht über 26 Wochen erwerbslos waren, die aber
seit mindestens 4 Wochen Erwerbslosenunterstützung bezogen. Stichtag war der 18. Dezember 1926;
3. sämtliche Notstandsarbeiter im weitesten Sinne des Wortes, soweit sie in den städtischen Betrieben
deschäftigt waren.
Die Auszahlung an die Fürsorgenehmer des Wohlfahrtsamtes geschah am 24. Dezember 1926.
Der Aufwand betrug für die Unterstützungsempfänger des Wohlfahrtsamtes 20 466,73 RA, für die
Erwerbslosenunterstützungsempfänger 48 034,75 RoA, für Notstandsarbeiter 21179,50 RAl. ins⸗
gesamt also 84 680,98 RA.
Wohnungssürsorge. Die herrschende Wohnungsnot nötigte das Wohlfahrtsamt, im Benehmen
mit dem Wohnungsamt sich auch mit Fragen der Wohnungsfürsorge für Fürsorgenehmer zu befassen.
Die Maßnahmen zielten sowohl auf Erhaltung und Sicherung von Wohnungen, als auch auf Ver—
mittlung anderer Wohnungen ab, wenn unhaltbare Mißstände bestehen. Da die laufende Barunter⸗
ttützung nach den Richtsätzen des Bezirksfürsorgeverbandes den Aufwand für Miete enthält, erübrigt
sich im allgemeinen die Gewährung laufender Mietbeihilfen an die Fürsorgenehmer des Wohlfahrts—
imtes. Nur in Fällen besonderen Bedürfnisses kommt die Gewährung von einmaligen Barunter⸗
stützungen in Frage.
Laufende Beihilfen — monatlich 5 R⸗l — werden auf Ansuchen und nach Beibringung einer
Bestätigung der Erwerbslosenfürsorge an Unterstützungsempfänger derselben gewährt, wenn es sich
um Ehepaare mit 4 und mehr Kindern oder um Alleinstehende mit 5 und mehr Kindern handelt. Die
berhältnisse werden im Einzelfalle durch die zuständigen Organe des Wohlfahrtsamtes dahin geprüft,
ob eine besondere Bedürftigkeit anzuerkennen ist. Die Auszahlung erfolgt durch die zuständigen Kreis⸗
ämter und Nebenstellen des Städtischen Wohlfahrtsamtes. Der Aufwand hierfür betrug im Berichts⸗
ahr 9409,26 R-A bei durchschnittlich 163 Fällen im Monat. In 45 Fällen ist das Wohnungsamt um
Zuweisung einer anderen Wohnung angegangen worden. Bei 10 Fürsorgenehmern übernahm das
Wohlfahrtsamt die Kosten für technischerseits als gesundheitliche Maßnahme gefordertes Tünchen der
Wohnung. Vom gesundheitlichen Standpunkt aus war auch das Ausleihen von Betten in einer An⸗
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in diesem Abschnitt unter „Kriegsbeschädigten- und Kriegerhinterbliebenenfürsorge“ berichtet. Das
Märzheft des 5. Jahrganges der „Nürnberger Wohlfahrtsblätter“ nimmt in verschiedenen Aufsätzen
zur Wohnungsfrage Stellung.
Mietsteuernachlaßbescheinigungen. Nach der Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums
für Soziale Fürsorge und des Innern vom 1. Januar 1924 sind solchen Mietern, die infolge der
ingünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, den geschuldeten Mietzins zu bezahlen,
auf Antrag Bestätigungen über die mangelnde Leistungsfähigkeit zur Bezahlung der gesetzlichen Miete
auszustellen. Bei Bezahlung des Mietzinses tritt dann ein Nachlaß an der Friedensmiete ein und
der Vermieter erhält bei Vorlage der Bescheinigung einen entsprechenden Nachlaß an der Haussteuer
zurch das zuständige Finanzamt. Der Nachlaß an der Friedensmiete betrug zu Beginn des Berichts—
jahres 36 Prozent, im März 1927: 37 Prozent. Die ausgestellten Bescheinigungen gelten für einen
Monat. Im Berichtsjahre wurden von den Kreisämtern und Nebenkassen des Wohlfahrtsamtes
29 717 Scheine für Fürsorgenehmer des Wohlfahrtsamtes und sonstige Bedürftige, 17 392 Scheine
für Kriegsbeschädigte und Kriegerhinterbliebene, insgesamt also 47 109 Scheine ausgestellt. Die gleiche
Vergünstigung erhalten auch die Fürsorgenehmer der Erwerbslosenfürsorge. Kurzarbeiter erhalten