Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1926/27 (1. April 1926 bis 31. März 1927) (1926/27 (1927))

Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge 
12. Gemeinodͤliches Vermittllungsamt. 
Allgemeines. Im Berichtsjahr wurden bei dem gemeindlichen Vermittlungsamt insgesamt 
3421 Sühneterminsanträge erledigt; hierin sind enthalten: 2798 Anträge wegen Beleidigung, 253 
wegen Körperverletzung, 276 wegen Bedrohung, 65 wegen Hausfriedensbruch, 27 wegen Sachbeschädi— 
gung und 2 Anträge wegen Verletzung des Briefgeheimnisses. Von 1895 Fällen, in denen die Parteien 
erschienen waren — einschließlich der zurückgenommenen Fälle —, wurden 955 Fälle durch Vergleich 
und Aufklärung erledigt, das sind 530,4 Prozent. An Geldbußen wurden erlegt und abgeführt 760,50 RA, 
an Antragsgebühren eingenommen 6027 RA und an Schreibgebühren einbezahlt 127,40 RA. Nicht 
gebührenpflichtig waren infolge Vorlage von Armenrechtszeugnissen 1503 Anträge. 
In etwa 2360 Fällen erfolgte Beratung der Parteien, welche zum Teil von Stellung von 
Klagen wegen Aussichtslosigkeit oder wegen zweifelhaften Erfolges Abstand genommen haben, und 
welche zum andern Teil die Ausstellung von Armenrechtszeugnissen nicht beantragen wollten. Die 
Anberaumung wiederholter Termine war aus verschiedenen entschuldbaren Gründen in etwa 350 bis 
400 Fällen notwendig. 
13. Städtische Rechtsauskunftstelle. 
Tätigkeit. Bei der Rechtsauskunftstelle sprachen im vergangenen Jahr 14 707 Besucher vor. Im 
Jahre 1925 wurde die Stelle von 13 306 und im Jahre 1924 von 12043 Besuchern in Anspruch 
genommen. 
Der Rahmen des Arbeitsgebietes ist unverändert geblieben. Auch im Berichtsjahre bezogen sich 
die meisten Fälle (3830) auf das Mietrecht. Nach ihm hatten folgende Rechtsgebiete mehr als 1000 
Fälle aufzuweisen: Das übrige Recht der Schuldverhältnisse (2518), Aufwertungsrecht (etwa 2000), 
Eherecht (1623); das materielle und prozessuale Strafrecht (1277), Zivilprozeß, einschließlich Konkurs— 
recht (1228). Von den weniger als 1000 Fälle aufweisenden Rechtsgebieten sind in erster Linie zu 
nennen: Erbrecht (730), Verwandtschafts- und Vormundschaftsrecht (420) und Sachenrecht (394). In 
987 Fällen schienen Schriftsätze angezeigt. Das Güteverfahren wurde in 191 Bearbeitungen angewendet. 
VIII. Besondere soziale Fürsorge und 
Wohlfahrtspflege. 
1. Städͤtisches Wohlfahrtaamt Nürnberg. 
a) Gesamtverwaltung des Wohlfahrtsamtes im allgemeinen. 
Grundsätzliches über die Fürsorgepflicht. Für die Durchführung der öffentlichen wirtschaftlichen 
Fürsorge in Bayern sind die Bestimmungen der Reichsfürsorgepflichtverordnung vom 13. Februar 
1924, die Reichsgrundsätze hierzu vom 4. Dezember 1924, die vorläufige Ausführungsverordnung des 
Gesamtministeriums des Freistaates Bayern vom 27. März 1924, die Verordnung des Gesamt— 
ministeriums des Freistaates Bayern über die Verwaltung der Fürsorgeverbände vom 12. Januar 
1925 und noch ein Teil des bayerischen Armengesetzes in der Fassung vom 21. August 1914 maßgebend. 
Auch gelten noch einzelne Bestimmungen (8 37 bis 57, 8 58, Abs. II) des Unterstützungswohnsitzgesetzes. 
Ein bayerisches Ausführungsgeseß zur Reichsfürsorgepflichtverordnung ist noch nicht ergangen, 
dagegen hat der Bezirksfürsorgeverband Nürnberg besondere Richtlinien zur Durchführung der Reichs— 
grundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge vom 4. Dezember 1924 auf— 
gestellt, die mit einigen Ergänzungen auf Grund reichsgesetzlicher Bestimmungen im Februar 1927 
neu herausgegeben wurden. 
Mit Reichsgesetz vom 8. Juni 1926 (RGEBl. J, Seite 255) wurde die Reichsfürsorgepflichtver— 
ordnung ergänzt. Es sind in 83 folgende neue Absätze eingefügt worden:
	        
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