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und praktischen Bildung sowie zur Weckung und Pflege des Berufsernstes und der Berufsliebe
bestehen besondere Fortbildungskurse und Fortbildungskonferenzen, die durch Entschließung des
cöniglichen Staatsministeriums für Kirchen- und Schulangelegenheiten vom 8. Mai 1875 im
einzelnen geregelt sind.
Die Leitung dieser Fortbildungskurse und Fortbildungskonferenzen ist für Nürnberg einem
aus dem Kreise der hiesigen Lehrer erwählten Bezirkshauptlehrer übertragen.
Die Fortbildungskurse sind für sämtliche Lehrer der betreffenden Bezirke ohne Unterschied
der Konfession bestimmt. ,Deren Besuch ist in den 4 alljährlich hiefür vorgeschriebenen Kon—
ferenzen für alle Schuldienstanwärter bis zur erfolgreichen Erstehung der Anstellungsprüfung
ein obligatorischer. Doch können Schuldienstanwärter, welche die Anstellungsprüfung mit der
Note IIl bestanden und durch ihre bisherige Amtierung nicht befriedigt haben, ebenso Schul—
sehrer, deren Lehrgeschicklichkeit oder deren Leistungen in der Schule nicht genügten, auch zu
einem längeren Besuch der Fortbildungskurse auf Antrag der Distriktsschulbehörden durch die
königliche Kreisregierung verpflichtet werden.
Außerdem sind alljährlich drei allgemeine Konferenzen für die gesamte Lehrerschaft des
Bezirks unter Leitung des Bezirkshauptlehrers abzuhalten. Dieser hat ferner namentlich
die Ueberwachung der praktischen Fortbildung der pflichtigen Teilnehmer der Fortbildungskurse
und die Vornahme der Lehrproben in seiner sowie in der eigenen Schule des Fortbildungs—
pflichtigen sich angelegen sein zu lassen.
Seit 1881 haben diese Bestimmungen auch für das weibliche Lehrpersonal sinngemäße
Anwendung zu finden, jedoch mit der Einschränkung, daß für dasselbe eine Verpflichtung zur
Teilnahme an den allgemeinen sowie an den besonderen Konferenzen nicht besteht.
Als Bezirkshauptlehrer für den Fortbildungsbezirk Nürnberg (Stadt) ist zur Zeit ein
Lehrer an der Simultanschule aufgestellt. Für seine Thätigkeit erhält er eine besondere Ver—
zütung aus der Staatskasse.
Schulvisitationen wurden im Schuljahr 1896,97 abgehalten;
ordentliche... .. 78
außerordentliche ....... . . 92
im ganzen .. 170
Im einzelnen verteilen sich dieselben, wie folgt:
Ordentliche Visitationen
Volksschule.........
Knabenfortbildungsschule
Mädchensonntagsschule.
Mädchenfortbildungsschule
Taubstummenschule ..
Blindenschule... —
Außerordentliche Visitationen
Allgemeine Werktagsschuse . . ...
Höhere Töchterschulenn.
Achte Klassen ...
Hilfsklassen. .... .
Stotterheilkurse .. .
Pädagogium des Privatlehrers von Zabeltitz
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