Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1897 (1897 (1899))

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Siebenter Abschnitt. 
ßebastianspital. 
J. Einleitung. 
Zur Aufnahme mittelloser, in Nürnberg heimatberechtigter Personen beiderlei Geschlechts 
und ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses, welche infolge Krankheit oder Gebrechen 
dauernd oder mindestens auf unbestimmte Zeit erwerbsunfähig sind oder nach überstandener 
schwerer Krankheit längerer Schonung bedürfen, ist das Sebastianspital bestimmt. Das— 
—D00 
anstalt umgewandelt, welche zum Teil aus den Zinsen der zu ihrem Unterhalt bestimmten 
Stiftungen, zum Teil aus Zuschüssen der Armenpflege und der Stadtkämmerei erhalten wird. 
Das Spital ist jedoch von der städtischen Armenpflege und deren Verwaltung nicht abhängig, 
führt getrennte Rechnung und besitzt einen eigenen Verwalter. In dieses Spital können 
außer Personen der vorbezeichneten Art ausnahmsweise auch andere hier beheimatete Personen 
und in Notfällen sogar solche, die nicht hier beheimatet sind, gegen Ersatz der Kosten durch 
die hiezu Verpflichteten Aufnahme finden. Der geringste Verpflegungssatz für diese Personen 
beträgt zur Zeit täglich eine Mark. 
Nach der Zweckbestimmung der Mittel, die der Anstalt zufließen, bestehen für die dort 
aufgenommenen Personen zwei Verpflegungsabteilungen. Die eine, Verpflegungsklasse J, ist 
für solche bestimmt, welche einer ausgiebigeren Berücksichtigung aus Reichnissen der Stiftungen 
würdig sind, die andere, Verpflegungsklasse II, bildet die Regel für die Verpflegung in der 
Anstalt. Der Unterschied der beiden Kostklassen besteht darin, daß die Pfründner der J. Klasse 
täglich 250 Gramm Fleisch und ein halbes Liter Bier, diejenigen der II. Kostklasse aber täglich 
blos 125 Gramm Fleisch und kein Bier bekommen. Alles Uebrige ist in beiden Kostklassen 
nach Menge und Beschaffenheit ganz gleich. 
Zur Zeit teilt sich das Sebastianspital in eine Abteilung für Pfründner und in eine 
Abteilung für Kranke. Letztere ist eine Zweiganstalt des städtischen Krankenhauses und mit 
Ausschluß dauernder Versorgung zur vorübergehenden Verpflegung und ärztlichen Behandlung 
solcher Personen bestimmt, welche mit langwierigen Krankheiten behaftet sind und aus dem 
städtischen Krankenhause dahin verwiesen werden. 
Während ihres Aufenthaltes haben die Pfleglinge die Haus- und Zimmerordnung der 
Anstalt zu beobachten und sind der Ordnungsstrafgewalt der Anstalt und des Stadtmagistrats 
unterworfen. 
II. Vfründnerstand. 
Die Zahl der in der Anstalt verpflegten Pfründner war folgende: 
Stand am Schlusse des Jahres 1886... 182 Männer 156 Frauen, zusammen 338 
Zugang während des Jahres 1897. .. 73 47 120 
Abgänge im Jahre 1897 
durch Tod... .... .. 25 , 
durch Austritt....... .. 33 J 
Stand am Schlusse des Jahres 1897.... 177 
7 
7 
717 
45 
75 
338 
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