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Hilfe dauernd erwerbsunfähig bleiben werde, dem Magistrate zur Anzeige bringen. Diese
Anzeigen werden auf bestimmten, von der Versicherungsanstalt gutgeheißenen Formularen
erstattet, als Anträge behandelt und vom Magistrate mit den erforderlichen Belegen der Ver—
sicherungsanstalt vorgelegt.
Die Gewährung der Hilfe und zwar sowohl der ärztlichen Behandlung und Arznei, als
auch der Barunterstützungen und Naturalien (Milch, Eier, Wein, Cognac u. s. w.) erfolgt durch
Vermittlung des Magistrats.
Es sind im Berichtsjahre im Ganzen 107 Anträge auf Uebernahme des Heilverfahrens
gestellt worden, 73 für männliche, 34 für weibliche Personen.
30 Anträge (24 für männliche, 6 für weibliche Personen) wurden zurückgewiesen,
zum Teil, weil die gesetzliche Voraussetzung (die Wartezeit) nicht erfüllt war, zum Teil, weil
die Fortführung des Heilverfahrens nach Lage der Sache einen Erfolg nicht mehr erwarten
ließ, die Antragsteller vielmehr schon als Invalide im Sinne des Gesetzes zu betrachten waren.
77 Anträgen (49 für männliche, 28 für weibliche Personen) wurde stattgegeben. Von
diesen 77 Fällen sind 63 (39 männlich, 24 weiblich) erledigt, 14 Fälle (10 männlich, 4
weiblich) befanden sich am Jahresschluß noch im Laufe.
Von den erledigten 63 Fällen ist 31 Personen (16 männlichen, 15 weiblichen) ärzt—
liche Behandlung und Arznei gewährt worden. Hiefür sind erwachsen:
382,52 Mark Kosten für ärztliche Behandlung
233,63 8, „„Arzneien.
Für ärztliche Behandlung war der Mindestbetrag der für eine Person erwachsenen Kosten
2. -Mark, der Höchstbetrag 69,75 Mark, für Arzneien 0,83 Mark bis 27,40 Mark. Im
Durchschnitte traf auf einen Fall für ärztliche Behandlung 12,34 Mark, für Arzneien
7.553 Mark.
Stärkungsmittel (Milch, Wein, Eier, Cognac, Anweisung auf die Volksküche) sind
an 20 Personen (9 männliche, 11 weibliche) gewährt worden. Es sind hiedurch 489,65 Mark
Kosten erwachsen. Dert Mindestaufwand für 1 Person betrug 3,06 Mark, der Höchstaufwand
836.80 Mark, der Durchschnitt 24,48 Mark.
Heilmittel (ein Paar Plattfußschuhe) wurden einer männlichen Person verabreicht; die
Kosten beliefen sich auf 22. — Mark.
Badekuren sind 5 Personen (4 männlichen, 1 weiblichen) gewährt worden, und zwar in
Wiesbaden, Abbach, Meran, Pullach bei München und Bad Nauheim; die Kosten betrugen
—566,20 Mark.
Krankenhausbehandlung wurde 6 Personen (4 männlichen, 2 weiblichen) gewährt,
und zwar 4 Personen (2 männlichen, 2 weiblichen) im städtischen Krankenhause Nürnberg, 2
männlichen Personen in der Universitätsklinik in Erlangen. Der Kostenaufwand hiefür belief
sich auf 715,20 Mark, der Mindestaufwand für eine Person 22.— Mark, der Höchstaufwand
110.— Mark, der Durchschnitt 119,20 Mark.
4Personen (3 männliche, 1 weibliche) sind in dem medico-mechanischen Institute
eines hiesigen Arztes behandelt worden, wodurch 249. — Mark Kosten erwuchsen.
Zuschuß zu den Kosten des Landaufenthaltes wurde 10 Personen (6 männlichen,
1weiblichen) gewährt; dieser Zuschuß belief sich auf 2,50 Mark für männliche, auf 2.— Mark
für weibliche Personen für den Tag. Der Gesamtaufwand betrug 1052. — Mark, der Mindest—
aufwand für eine Person 30.— Mark, der Höchstaufwand 315.— Mark, der Durchschnitt
105,20 Mark.