Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1897 (1897 (1899))

302 
Die Zahl der nichtpolitischen Vereine betrug 1000 994); sie scheiden sich aus in 
Aerztliche und tierärztliche Verein. .. 10 10) 
Besellige Vereiee.. 389 352) 
Kirchliche und religiöse Vereine. .. 38 131) 
Kranken-, Begräbnis- uns sonstige Unterstützungsvereine. 158 [1145) 
Loos-, Spar- und Darlehensvereine.. 66 687 
Musik- und Gesangvereine .. 117, 105 
Radfahrervereine .. .. A 
Scharfschützengesellschaften .. 2121] 
Ztahlbogenschützengesellschaften 2121] 
Zimmerstutzenschützenvereine 201201 
Bolzenschützenvereine . . .. 1111 
Turnvereine und Feuerwehren .. A 
Vereine für Kunst- und Wissenschaft.... . 40 1361 
Vereine von' Militär- und ehemaligen Militärpersonen 311211] 
Wohlthätigkeitsvereiee.. . 41 361 
Vereine verschiedener Art.. .. 127 I1122 
Polizeilich uberwacht wurden 136 öffentliche und 21 Vereinsversammlungen, dann 
7 Vorträge und Feste. 
II. Veaufsichtigung der Kostkinder. 
Die rechtlichen Verhältnisse in Bezug auf die Beaufsichtigung der Kostkinder sind im 
vorigjiährigen Verwaltungsberichte auf Seite 281 bis 284 ausführlich wiedergegeben. Eine 
Aenderung in denselben ist nicht erfolgt. 
Nachstehende Tabelle gibt Aufschluß über den Stand der Kostkinder während des 
Jahres 1897. 
Stand am 1. Januar 1897 „. .. 
Anmeldungen im Laufe des Jahres 
im Ganzen wurden sonach behandelt 
Abgänge im Laufe des Jahres: 
durch Wegzug. ...... 
„ Ableben.. .... 
infolge zurückgelegten 7. Lebens— 
jahres... . 
Summe —. 
Stand am 31. Dezember 18947 
ehelich geborene 
Kinder 
unehelich geborene! 
Kinder 
67 711. 288 1274) 
30 39)11017770 11898) 
102 (1107) 455 (472) 
28139 
674 
143 [144 
21 211 
71 7) 
11748973 
507 6701 
38122) 
190 [187 
267 1285 
zusammen 
352 345) 
205 1237 
557 182) 
171 [176) 
2725 
12129 
240 280 
317 1850 
III. Fundsachen. 
Die rechtlichen Verhältnisse der gefundenen Gegenstände werden dahier, wie anderwärts, 
durch die Bestimmungen des geltenden bürgerlichen Rechtes geregelt, also innerhalb der Ring—
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.