Metadaten: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

cheint dih 
wizuhehhen 
eigerti 
ter im d 
n des Ap 
ung dameh 
n Plan g 
weitern und 
izuschlichn 
Man sih 
Soll r 
Belagenn 
ehen hofft 
Ztadtmauen 
n Bewegun 
X 
eich sie shn 
18, mit du 
fischer, geih— 
dt Nürnben 
erzehntägie 
ist, in du 
immung vhn 
Rechten un 
Auch der 
zu versichern 
ig allerditß 
zu bezweil 
datsherten d 
ten, bezeich 
die Studtu 
ich zu —T 
ung, ninlt 
romer, —L 
einsame buh 
hren frühen 
— 
ssen sie utß 
Fort. sot 
Veschichte der Siadte Hürnberg. 
(24. Fortsetzung.) 
Und als der Ertrag der ihnen verpfändeten Judensteuer durch 
die von dem Aufruhrrate an den Juden verübten Erpressungen 
Schaden zu leiden drohte, ließen sie sich vom Könige bevollmächtigen 
(28. Mai 1849), den Nürnbergern das den Juden genommene Geld 
wieder abzunehmen und da das wohl kaum mehr gegangen sein 
mag, wirkten sie sich am 21. Juni eine Urkunde aus, worin ihnen auf 
drei Jahre die Hälfte des in Nürnberg zu entrichtenden Ungelds ver— 
liehen wurde. 
Dies geschah freilich schon zu einer Zeit, als der Sieg Karls 
bereits enschieden war. Denn die am 830. Januar 1349 von den 
der bayerischen Partei anhängenden Kurfürsten vollzogene Wahl des 
Brafen Günther von Schwarzburg zum Gegenkönig, hatte nicht viel 
Bedentung gehabt. Günther fand nicht die genügende Unterstützung, 
erkrankte auch sehr bald lebensgefährlich und mußte, da ihn seine 
wertvollsten Anhänger, vor allen der Markgraf Ludwig von Branden— 
burg, der vorzugsweise seine Wahl zum Könige betrieben hatte, schmach— 
voll verließen, der Krone entsagen. Bald danach starb er in Frankfurt 
den 14. Juni 1349. 
Nachdem so die bahyerische Partei ihren Frieden mit Karl ge⸗ 
macht hatte, konnte dieser nun auch daran denken, das abtrünnige 
Nürnberg wieder seiner Oberherrschaft zu unterwerfen. 
Schon am 26. Juni 1849 erließ Karl von Frankfurt aus eine 
Verordnung, worin er den aus der Stadt geflüchteten Bürgern, die 
um seinetwillen großen Schaden erlitten hätten, das Recht erteilt, 
einen Bund aufzurichten, an dessen Spitze fünf Männer stehen sollen. 
Diese fünf Männer sollen auch andere Bürger in den Bund aufzu— 
aehmen berechtigt sein, nur diejenigen, die „an dem auflauffe und an 
der zweyung zu Nuremberch“ schuldig seien, sollen für immer davon 
ausgeschlossen bleiben. Sie und ihren Anhang will er als Reichs— 
feinde betrachtet wissen. Ein anderes an demselben Tage erlaffenes 
Mandat sprach sich noch schärfer gegen sie aus, verbot allen ohne 
riem's Geschichte der Stadt Nürnberg herausgeg. v. Dr. E. Reicke 
erscheint soeben im Verlag der Joh. Phil. Raw'schen Buchhandlung (J. Braun) 
Theresienstraße 14 in einer Buchausgabe auf gutem Papier mit vielen 
Abbildungen in ca. 25 Lieferungen à 40 Pfg, worauf wir die Leser unseres 
Blattes noch ganz besonders aufmerksam machen. D. R. 
— —
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.