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die Späheleute in nicht zu großer Entfernung von ihrer Wohnung beschäftigt sind. Die Ver—
eeilung an die Spähemannschaft erfolgt durch den ältesten Beamten der Kriminalpolizei, dem sie,
vie oben erwähnt, dienstlich unterstellt ist, bei den täglich vormittags 9 Uhr und nachmittags
5—Uhr stattfindenden Rapporten, bei welchen auch wichtigere Vorkommnisse allaemein besprochen
und dienstliche Wahrnehmungen ausgetauscht werrden.
Nach 9 Uhr morgens haben sich die Späheleute außerdem bei den königlichen Staats—
inwälten und Untersuchungsrichtern am königlichen Landgerichte Nürnberq vorzustellen, um
deren besondere Weisungen unmittelbar entgegen zu nehmen.
Anzeigen in Kriminalsachen können bei der Schutzmannschaft, den Späheleuten oder bei
dem mit der Behandlung der betreffenden Art strafbarer Handlungen betrauten Beamten un—
nittelbar angebracht werden.
Die Schutzmannschaft hat die ihr erstatteten Anzeigen entgegen zu nehmen und dieselben,
nachdem sie in wichtigeren Fällen den zuständigen Beamten telephonisch benachrichtigt hat,
chriftlich vorzulegen; die Vornahme weiterer Untersuchungshandlungen hat sie jedoch nur auf
Anweisung des zuständigen Beamten zu bethätigen.
Die Späheleute behandeln Kriminalfälle geringeren Grades ohne Weiteres vorläufig
elbständig und bringen sie demnächst zur Anzeige; in wichtigeren Fällen haben auch sie
umgehend Anzeige an den zuständigen Beamten zu erstatten.
Die vorkommenden Kriminalfälle werden, soweit es sich um Fahndung nach unbekannten
oder flüchtigen Thätern, um Ermittelung gestohlener, unterschlagener Sachen, um Ueberwachung
»erdächtiger Personen und dergleichen handelt, sämtlichen Polizeibeamten, den Späheleuten
ind Schutzleuten sowie den benachbarten Polizeibehörden und Gendarmeriestationen durch den
äglich in Vervielfältigung erscheinenden Polizeirapport zur Kenntnis gebracht. In beson—
ers wichtigen, dringenden Fällen, in denen eine eilige und möglichst allgemeine Verbreitung
vünschenswert erscheint, erhält die Presse sofortige Mitteilung. In anderen Fällen erfolgt
deren Benachrichtigung durch den täglich ausgegebenen Polizeibericht, welcher zugleich eine
offizielle Darstellung von Vorkommnissen polizeilicher Natur gibt.
Zu dem am 14. und 15. Juni 1897 bei dem königlichen Polizeipräsidium in Berlin ab—
zehaltenen Kongreß zur Beratung über die Einführung des Bertillonschen Meßdienstes
in Deutschland war seitens des Stadtmagistrats der städtische Polizeihauptmann abgeordnet.
Nach Einsichtnahme von den bezäüglichen Verhandlungen und dem erstatteten Berichte
prachen sich die städtischen Kollegien grundsätzlich dafür aus, den Meßdienst nach Erledigung
der erforderlichen Vorverhandlungen als Hilfsmittel für den Kriminalpolizeidienst einzuführen.
Die Einführung desselben steht für 1898 in Aussicht.
Im Berichtsjahre wurden beim Stadtmagistrat im Ganzen) die nachstehend aufgeführten
Anzeigen im Kriminalpolizeidienst erstattet und nach Abschluß der gebotenen Erhebungen
in die zuständigen Behörden abgegeben, nämlich wegen
Widerstands gegen die Staatsgewalt. .. . .. 84
Gefangenenbefreiung . . . ... 10
Hausfriedensbruches..........134
Anbefugter Ausübung eines öffentlichen Amtes ..
Beseitigung amtlicher Siegell. . . . . . .. 3
Wegnahme gepfändeter Sachen . .. . . ... 3
Münzvergehens (Einlieferung falscher Münzen) . . 159
Vv Hierunter befinden sich sowohl die Anzeigen der Schutzmannschaft (Seite 261), wie auch diejenigen
der Späheleute (Seite 264) und die Vrivater ꝛc.