Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1897 (1897 (1899))

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Ss stammen aus dem Geburtsjahre: 
Mann 1864 
863 
862 
861 
30 
—* 
858 
857 
1855 
1854 
1874 
1873 
872 
871 
870 
869 
18688 
867 
1866 
1865 
Mann 
1853 
18521. 
8511. 
850. 
849. 
248. 
1839. 
831. 
Mann 
195 Mann. 
Nach dem Militärverhältnis gehörten im Berichtsjahre an: 
der Reserve...... . . . — Wachtmeister, 41 
der Landwehr ersten Aufgebots .. — 63 
der Landwehr zweiten Aufgebots 2 54 
dem Landsturm..... . .6 5 
nicht mehr wehrpflichtig waren .. 6 , 
Von den wehrpflichtigen Schutzleuten bekleideten 48 den Rang eines Sergeanten, 81 
den eines Unteroffiziers. 23 den eines Gefreiten und 26 den eines Gemeinen. 
2. Oertliche Einteilung. 
Die Einteilung der Stadt in Wachtbezirke zu Anfang des Jahres 1897 ist im vor— 
ährigen Berichte auf Seite 267 bis 269 wiedergegeben. Die Zahl der Wachtbezirke blieb im 
Berichtsjahre unverändert, jedoch wurde deren Einteilung durch Schaffung neuer Rundenbezirke 
eine andere. 
Die stete Zunahme der Bevölkerung und die rege Bauthätigkeit in den Vorstadtgebieten 
ießen eine ausreichendere sicherheitspolizeiliche Ueberwachung der letzteren schon länger dringend 
aotwendig erscheinen. Dieser Notwendigkeit konnte infolge der erwähnten Vermehrung der 
Schutzmannschaft Rechnung getragen werden, indem mit dem 1. Januar 1897 3 neue Runden— 
bezirke geschaffen wurden, zu deren Besetzung die 12 mehr eingestellten Schutzleute verwendet 
wurden. Hiedurch erfuhr die Einteilung der Stadt in Wacht- beziehungsweise Rundenbezirke 
zu Beginn des Berichtsjahres zum Teil wesentliche Veränderungen. 
Die Wachtbezirke der inneren Stadt — 1 bis 4 — sowie von den äußeren die Wacht— 
sezirke 7, 8, 9 blieben unverändert, dagegen erhielten die Wachtbezirke 5, 6, 10, 11, 12 und 
13 die im Nachfolgenden aufgeführten Grenzen: 
5. Wachtbezirk (Sankt Johannis und westlicher Teil der Gärten hinter der Veste; Wache: Adam 
Lraft-Straße Nr. 6): im Westen und Norden die westliche beziehungsweise nördliche 
Stadtgrenze, im Osten die Nebengasse von der nördlichen Stadtgrenze bis zum 
Stadtgraben, im Süden den Stadtgraben von der Nebengasse bis zum Pegnitzausfluß 
‚eim Hallerthor und die Pegnitz vom Hallerthor bis zur westlichen Stadtgrenze. 
6. Wachtbezirk (östlicher Teil der Gärten hinter der Veste und die sogenannte Maxvorstadt; 
Wache: am Maxfeld Nr. 20): im Westen die Ostgrenze des 5. Wachbezirkes, im 
Norden die Stadtgrenze, im Osten die Bayreutherstraße beziehungsweise Veillodter— 
traße von der nördlichen Stadtgrenze bis zum Stadtgraben, im Süden den Stadt— 
zraben von der Veillodterstraße bis zur Nebengasse
	        
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