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Ss stammen aus dem Geburtsjahre:
Mann 1864
863
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861
30
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858
857
1855
1854
1874
1873
872
871
870
869
18688
867
1866
1865
Mann
1853
18521.
8511.
850.
849.
248.
1839.
831.
Mann
195 Mann.
Nach dem Militärverhältnis gehörten im Berichtsjahre an:
der Reserve...... . . . — Wachtmeister, 41
der Landwehr ersten Aufgebots .. — 63
der Landwehr zweiten Aufgebots 2 54
dem Landsturm..... . .6 5
nicht mehr wehrpflichtig waren .. 6 ,
Von den wehrpflichtigen Schutzleuten bekleideten 48 den Rang eines Sergeanten, 81
den eines Unteroffiziers. 23 den eines Gefreiten und 26 den eines Gemeinen.
2. Oertliche Einteilung.
Die Einteilung der Stadt in Wachtbezirke zu Anfang des Jahres 1897 ist im vor—
ährigen Berichte auf Seite 267 bis 269 wiedergegeben. Die Zahl der Wachtbezirke blieb im
Berichtsjahre unverändert, jedoch wurde deren Einteilung durch Schaffung neuer Rundenbezirke
eine andere.
Die stete Zunahme der Bevölkerung und die rege Bauthätigkeit in den Vorstadtgebieten
ießen eine ausreichendere sicherheitspolizeiliche Ueberwachung der letzteren schon länger dringend
aotwendig erscheinen. Dieser Notwendigkeit konnte infolge der erwähnten Vermehrung der
Schutzmannschaft Rechnung getragen werden, indem mit dem 1. Januar 1897 3 neue Runden—
bezirke geschaffen wurden, zu deren Besetzung die 12 mehr eingestellten Schutzleute verwendet
wurden. Hiedurch erfuhr die Einteilung der Stadt in Wacht- beziehungsweise Rundenbezirke
zu Beginn des Berichtsjahres zum Teil wesentliche Veränderungen.
Die Wachtbezirke der inneren Stadt — 1 bis 4 — sowie von den äußeren die Wacht—
sezirke 7, 8, 9 blieben unverändert, dagegen erhielten die Wachtbezirke 5, 6, 10, 11, 12 und
13 die im Nachfolgenden aufgeführten Grenzen:
5. Wachtbezirk (Sankt Johannis und westlicher Teil der Gärten hinter der Veste; Wache: Adam
Lraft-Straße Nr. 6): im Westen und Norden die westliche beziehungsweise nördliche
Stadtgrenze, im Osten die Nebengasse von der nördlichen Stadtgrenze bis zum
Stadtgraben, im Süden den Stadtgraben von der Nebengasse bis zum Pegnitzausfluß
‚eim Hallerthor und die Pegnitz vom Hallerthor bis zur westlichen Stadtgrenze.
6. Wachtbezirk (östlicher Teil der Gärten hinter der Veste und die sogenannte Maxvorstadt;
Wache: am Maxfeld Nr. 20): im Westen die Ostgrenze des 5. Wachbezirkes, im
Norden die Stadtgrenze, im Osten die Bayreutherstraße beziehungsweise Veillodter—
traße von der nördlichen Stadtgrenze bis zum Stadtgraben, im Süden den Stadt—
zraben von der Veillodterstraße bis zur Nebengasse