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Bier zahlte man im Jahre 1567 20 kr. unserer früheren Conv.-M.
(1 fi. — 60 kr.)
Als im Frühjahre 1557 der bairische Hof nach Salzburg kam,
mußte ein Theil des Gefolges in den Gasthäusern untergebracht
werden. Damals verlangten die Wirthe für die Verpflegung Einer
Person (darunter Herren vom Adel und Gesinde) für 2 Mahlzeiten
JBatzen (à 8 kr.) und für Trunk 20 kr. zusammen 76 kr. E.M.
Erzbischff Johann Jakob fand dieß zu hoch und meinte mit
6—7 6 könnten die Wirthe sich wohl begnügen, bewilligte aber
endlich doch für je eine Person 60 kr. C.M. (1 fl.) täglich. Tem-
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