Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1897 (1897 (1899))

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beiden Vorstädten je ein bürgerlicher Magistratsrat zugeteilt war. In der Allerhöchsten Ent— 
schließung vom 10. September 1820 ist in dieser Beziehung ausgeführt: 
Da die Zahl der bürgerlichen Magistratsräte in den Städten 1. Klasse durch 
3 47 des Gemeindeedikts auf 12 Individuen beschränkt ist, so können auch die 
2 Gemeindemitglieder von Gostenhof und Wöhrd, welche dem Magistrat Nürnberg als 
bürgerliche Räte zugeteilt sind, definitiv nicht bestätigt, sondern es muß die Zahl der 
bürgerlichen Räte bei eintretender Personalveränderung wieder auf 12 zurückgebracht 
werden. 
Die Allerhöchste Entschließung vom 15. April 1822 sagt, daß eine Verwaltung, welche 
blos aus einem Stiftungs- und Gemeindepfleger bestehe, nicht verfassungsgemäß sei, daß daher 
die Vorstädte Gostenhof und Wöhrd entweder die für die Ruralgemeinden oder Städte vor— 
geschriebene Verwaltung annehmen, oder, was allerdings zweckdienlicher sei, sich in aller Be— 
ziehung mit der Mutterstadt Nürnberg vereinigen müßten. 
Mit Regierungsentschließung vom 22. April 1822 erhielt der königliche Kommissär der 
Stadt Nürnberg den Auftrag, auf der Grundlage der bereits gepflogenen Verhandlungen die 
Modalitäten, unter welchen die völlige Vereinigung der Vorstädte mit der Stadt Nürnberg 
zweckmäßig zu bewirken sein dürfte, mit den beteiliaten Lokalbehörden in reifliche Erwägung 
zu ziehen. 
In Folge dessen wurde durch eine Kommission, bestehend aus dem königlichen Regierungs— 
kommissär und Abgeordneten der Stadt Nürnberg und der Vorstädte, die Verhandlung über 
die Einverleibung der Vorstädte in die Stadt Nürnberg eingeleitet. Dieselben beschränkten 
sich jedoch nicht auf die beiden Vorstädte Gostenhof und Wöhrd. sondern umfaßten die An— 
iiedelungen rings um die Stadt. 
Nachdem zwischen der Stadt Nürnberg und den Vororten eine Einigung erzielt war, 
wurde mit Allerhöchstem Reskript vom 24. Juli 1825 die Einverleibung der nachbezeichneten 
Vororte in die Stadtgemeinde Nürnberg genehmigt: 
1) Gemeinde Wöhrd, Vorstadt, mit . .. ... 
2) Gemeinde Gostenhof, Vorstadt, mit.... ....... 
3) Gemeinde Wöhrder Gärten oder sogenannte Mistgrube, zer— 
streuter Weiler, mit........... —B 
) Gemeinde Gärten hinter der Veste, zerstreuter Weiler, mit. 
5) Gemeinde Sankt Johannis mit Großweidenmühle, Weiler, mit 
6) Von der Gemeinde Sündersbühl die Weiler und Einöden: 
Ställe vor dem Spittlerthor, Himpfeleinshof, Deutschherr— 
bleiche, Hohegarten, Spitzgarten, Kleinweidenmühle, 
Contumazgarten und Schänzlein mit zusammen ... 
7) Von der Gemeinde Steinbühl der Weiler Tafelhof mit. .. 
8) Die Gemeinde Galgenhof, Weiler, mit. . ...... 
9) Von der Gemeinde Glaishammer' die Weiler und Einöden: 
Vogelsgarten, Glockenhof, Dürrenhof, Hadermühle, Glais— 
bühl, Kreßengarten, Neubleiche, Hohegarten, Sankt Peter, 
Ställe vor dem Frauenthor und Flaschenhof mit.. .. 524 
10) Von der Gemeinde Rennweg die Einöde Wöhrder Kirchhof mit 18 
Der ganze Einwohnerzuwachs betrug 6951 Einwohner. 
Nach dem vorerwähnten Refkript erfolgte die Genehmigung der Einverleibung teils aus 
Rücksicht auf das gemeinsame Interesse der Bewohner der Stadt Nürnberg mit ihrer nächsten 
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