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Zur Deckung der Personal- und sonstigen Ausgaben war im Berichtsjahre ein
Betrag von rund 19500 A erforderlich. Mehrere Beisitzer verzichteten zu Gunsten ver—
schiedener wohlttätiger Einrichtungen auf ihre Gebühren.
8. Rechtsauskunftstelle und Vermittlungsamt.
Die Zahl der Besucher betrug 4105 (5343), die Zahl der erteilten Rechtsauskünfte
4269 (5 553).
Von den Anfragen wurden 4121 (5 443) durch Rechtsbelehrung, 112 (74) durch Ver—
weisung an Behörden, 36 (36) durch Verweisung auf den Klageweg erledigt. In 17 (20)
Fällen wurde nach 8 4 der Satzung die Auskunft verweigert.
9. Steuer- und Umlagenwesen.
An größeren Aufgaben waren durchzuführen in den ersten Monaten des Berichts—
jahres die Entgegennahme der Erklärungen zur Besitzsteuer und zur Kriegssteuer
und in den Monaten September bis mit Dezember die Vorarbeiten für die allgemeine
Steuerneuanlage 1918. Für die letztgenannten Arbeiten waren 19 Aushilfsbeamte
notwendig.
IV. Polizeiverwaltung.
1. Sicherheitspolizei.
Am Jahresschlusse waren gegen den Sollbestand unbesetzt: 1 Oberwachtmeister-,
2 Wachtmeister-, 1 Vizewachtmeister-⸗, 1 Sergeanten- und 125 Schutzmannstellen.
Dienstverhältnisse der Schutz- und Wachmannschaft. In den Dienstverhältnissen
der aktiven Mannschaft ergab sich im Berichtsjahre keine Anderung. Die Gehaltsverhältnisse
blieben, abgesehen von einer Neuregelung der Kriegsteuerungszulagen am 1. April und
1. Oktober, wie sie für alle städtischen und ständigen Beamten erfolgte, die gleichen. Die
Bezüge der auf Kriegsdauer eingestellten Wachmannschaft haben sich im Berichtsjahre wie
folgt geändert. Mit Wirkung vom 1. Januar 1917 erhielten die Wachmänner eine
außerordentliche Taggeldzulage von täglich 60 — mit Ausnahme der Sonntage. Am
1. April 1917 kam zu den bisherigen Bezügen eine Wachzulage von 60 H, welche sie nur
für jede vollgeleistete Wache erhielten. Außerdem wurde die Kriegsteuerungszulage mit
Wirkung vom 1. April 1917 von täglich 60 auf 70 — erhöht und die Kinderzulage von
10 täglich auf 16,66 . Ein verheirateter kinderloser Wachmann erhielt also ab 1. April 1917
4,40 XG Tagegeld, —, 60 MA außerordentliche Tagegeldzulage, —,30 6 Wachzulage (jeden
2. Tag —,60 A), —,70 MA Kriegsteuerungszulage — 6 A täglich oder 2155 A jährlich.
Hiezu kommt noch für jedes Kind unter 16 Jahren eine monatliche Kinderzulage
von 5 6. Mit Wirkung vom 1. Juni 1917 erhielten die Wachmänner ein monatliches
Kleidergeld von 26 bewilligt. Am 1. Oktober 1917 wurde eine weitere außerordentliche
Tagegeldzulage von 1,20 A gewährt. Zwecks besserer Übersichtlichkeit wurden die beiden
außerordentlichen Tagegeldzulagen von —,60 MA und 1,20 M zusammengefaßt zu einer außer—
ordentlichen Tagegeldzulage von 1,804&6. Ab 1. Oktober 1917 bezog daher ein verheirateter
kinderloser Wachmann 4,40 M Tagegeld, — 30 “AVWachzulage für jede Wache (jeden 2. Tag
-60 ), 1,80 M außerordentliche Tagegeldzulage, —,70 Kriegsteuerungszulage —, 07 M
Kleidergeld — 7,27 M täglich oder 2648,20 M jährlich. Die ledigen Wachleute erhielten
statt 70 8 Kriegsteuerungszulage nur 40 FA; alle anderen Bezüge erhielten sie gleich den
Verheirateten.