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2. die Stadtgemeinde mit 196 000 GMu durch Gewährung von Hypothekardarlehen zu
4 Prozent (einschließlich Tilgung),
3. die städtische Sparkasse mit 40 116 GMüdurch Gewährung von Hypothekardarlehen,
derz. 12 Prozent,
4. die Gesellschaft mit 66 499 GM.
Die reinen Baukosten — ohne Nebenanlagen — betragen 847 6150 GM. Unter Zugrunde—
egung der reinen Baukosten kostet im einzelnen:
1 Wohnungseinheitt. 63373. — GM
cebmn umbauten Raumes. . 25. 10 ,„
qm Wohnfläche. .. 112.500,
Wie hoch die Bruttomiete für alle Neubauten zusammen zu stehen kommt, ergibt sich aus den zu
hestreitenden Lasten. Als solche kommen in Frage:
Für Zins- und Tilgungskosten 43 033 GM, für Erbbauzinsleistungen 1792 GM und
ür Betriebs- und Instandhaltungskosten 11 000 GM.
Zur Deckung aller Lasten sind sonach durch die Miete insgesamt 55 825 GM aufzu—
bringen. Daraus berechnet sich — unter Ansatz einer Gesamtwohnfläche von 7500 qm —
Uqm nutzbare Wohnfläche durchschnittlich auf 7,45 GMuund die Neubaumiete für
Wohnung mit 60 qm Wohnfläche, bestehend aus 3 Zimmern, Küche und sonstigem Zu—
dehör, auf jährlich 447 GM, d. i. monatlich 37,20 GM.
Baukosten und Mieten. Als die Wohnungen im November 1924 bezogen wurden,
hetrug die gesetzliche Miete 68 Prozent der Friedensmiete, somit für eine Altwohnung obiger
Norm 68 Prozent von 376 GM — 257 GM. Die Neubaumiete überschritt also damals um
74 Prozent den ortsüblichen Mietsatz und konnte bei solcher Höhe kaum eingebracht werden.
Um für die in Betracht kommenden Bevölkerungsschichten zu einer noch erträglichen Miete zu
ommen, wurde von dem Neubaumietpreis nur jener Prozentsatz als Miete berechnet, wie er
eweils für die Altwohnungen unter Zugrundelegung der Friedensmiete gesetzliche Geltung
satte. In dem weiteren voraussichtlichen Anstieg der gesetzlichen Miete wird letztere den Neu—
haumietpreis dann eingeholt haben, wenn für die Altwohnungen 119 Prozent der Friedens—
niete zu entrichten sind. (376 — 376 0,19 - 447,44 GM.) Die Mieten für die im Jahre
1924 erbauten Wohnungen werden alsdann an die gesetzliche Miete anzupassen sein.
Inwieweit die Struktur des Finanzierungsplanes im Hinblick auf die zu leistenden
zins- und Tilgungssätze sich in dem Neubaumietpreis auswirkt, zeigt sich aus der Ermittlung
des Kapitalisierungsfaktors. Dieser errechnet sich aus Rentenwert und Nettomiete. Der
Rentenwert ist dem Gesamtbauaufwand gleich zu setzen, er beträgt sonach 862615 GM; die
Nettomiete entspricht den Gesamtlasten (656 825 GM) abzüglich der Betriebsunkosten (11 000
Holdmark), sie beläuft sich sonach auf 45 825 GM. Es ergibt sich daraus ein Kapitalisierungs—
saktor von 4582 500: 862 615 — 5,3 Prozent. Dieses günstige Ergebnis zeigt, daß im Jahre
1924 die Finanzierung des Wohnungsbaues mit Hilfe von staatlichen und gemeindlichen
Hypothekdarlehen, Hypothekdarlehen der Städtischen Sparkasse hinsichtlich der Höhe des
kapitalisierungsfaktors mit 5,3 Prozent dem früheren Stande in Vorkriegszeiten fast gleich—
kommt, und daß demzufolge nur die Baukosten es sind, welche vornehmlich die Höhe der Neu—
baumiete bestimmen.
Für das Jahr 1925 ist im Hinblick auf die eingetretenen Baukostensteigerungen ein vor—
aussichtlich noch viel krasseres Mißverhältnis der Neubaumiete zu dem Stande des gesetzlichen
Mietpreises als im Vorjahre zu erwarten. Die dann allenfalls notwendig werdende Min—
derung des Neubaumietpreises auf ein noch tragbares Maß wird wohl kaum ein Bauherr
Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge.