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Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge.
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weiteren Studium fehlten zumeist die notwendigen Mittel, vor allem in den Fällen, in
denen die Ausbildung außerhalb Nürnbergs hätte stattfinden müssen. Eine gewisse Scheu
der jungen Mädchen, in praktische Berufe überzugehen, ist hier und da immer noch vorhanden.
Im allgemeinen ist aber auch bei ihnen die Einstellung zur Berufswahl eine günstigere
geworden.
Tätigkeit der Abteilung für Schwachsinnigenberatung. Im verflossenen Arbeitsjahr
wurden wiederum krankhaft veranlagte Kinder auf ihre berufliche Eignung hin durchgeprüft.
Es handelte sich in der Hauptsache um Knaben und Mädchen, welche die Hilfsschule verlassen
haben. Neben diesen wurden aber auch der Abteilung für Anormalenberatung eine Reihe
von geistig, körperlich und sittlich Minderwertigen zugeführt, die von der Normalschule kamen.
Darunter befanden sich viele äußerlich und innerlich schadhafte Menschen, die nicht selten
jahrelang in der Normalschule geblieben waren, obwohl sie dort gänzlich fehl am Platze waren.
Außerdem wurden vereinzelt noch Kinder mit Sinnesschäden beraten: Schwerhörige und
Schwachsichtige, Sprachkranke und körperlich Krüppelhafte.
Die ärztlichen Feststellungen waren für die Beratung dieser Kinder zweifellos wichtig;
aber die psychologischen Untersuchungen, die in das Innenleben der Jugendlichen hineinleuch⸗
teten, erschienen noch notwendiger. Sie erfolgten im Beisein der Eltern und mußten unter
allen Umständen der Sonderart des schwachsinnigen Jugendlichen Rechnung tragen. Der
Schwachsinnige ist nicht gleichmäßig zurückgeblieben, sondern geistig und seelisch regelwidrig
oeranlagt und oft mit solch starken inneren Hemmungen belastet, daß es absolut nicht gleich—
gültig ist, wer die geistige Untersuchung vornimmt und in welcher Stimmung der junge
Mensch zur Prüfung kommt. Er ist meist so nervös, daß der prüfende Berater gar nicht
geduldig und einsichtig genug sein kann, um das nervenschwache Kind wirklich ganz zu
gewinnen, es zutraulich und ruhig überlegt zu machen.
Leider scheitert die Frage der Stellenvermittlung der krankhaft veranlagten Menschen—
tinder noch vielfach an dem Mangel an Verständnis für diese. Nach den Erfahrungen in
Nüenberg, wie in Deutschland überhaupt, steht fest, daß mindestens 8/0 aller krankhaft Ver—
anlagten zu Vollerwerbsfähigen, 2/10 zu Erwerbsbeschränkten und nur 1/0 zu den Ungeeig⸗
neten gerechnet werden darf. Aber auch die letzte Gruppe verdient sich noch in den städtischen
Tageswerkstätten am Gräslein ihr tägliches Brot, wo sie mit der zweiten Gruppe der Er—
werbsbeschränkten seit einem Jahre untergebracht ist.
2. Vollzug der Stillegungsverordnung.
—EX
rates beim Vollzug der durch die Beendigung des Krieges notwendig gewordenen Vorschriften
über die Arbeitsverhältnisse in den gewerblichen Betrieben fast ausschließlich auf die Durch—
führung der Reichsverordnung vom 8. November 1920 betreffend Betriebsabbrüche und Be—
riebsstillegungen.
Während im Februar 1924 sich die Verhältnisse im Handel und in der Industrie zu
dessern schienen, machte sich bereits im April 1924 wieder eine Verschlechterung bemerkbar, die
dann in den Monaten Mai mit August zu zahlreichen Betriebseinschränkungen und Still-
legungen führte. Auch in den Monaten September mit November waren noch verschiedene
Betriebseinschränkungen notwendig, in der Zeit vom Dezember 1924 mit März 1925 wurden
aur wenige Einschränkungen gemeldet. Die Gesamtzahl der der Regierung von Mittelfranken
berichteten Betriebseinschränkungen und -Stillegungen belief sich auf 179.
3. Städtische Lehrwerkstätten.
Hierüber siehe nunmehr unter dem Abschnitt „Städtische Betriebe“.
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