Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1923/24 (1923/24 (1925))

Städtische Betriebe 
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Schlusse des Geschäftsjahres 253 (258) mit zusammen 1922 (1981) P8. Das Hauptrohrnetz 
hatte eine Länge von 381 335 (381071) m. Neu verlegt wurden 554 (33783) m, heraus— 
genommen wurden 290 (523 m. 
3. Städtisches Slektrizitätswerk. 
Betriebsergebnisse. Vom Großkraftwerk Franken sind in der Zeit vom April 19283 
mit März 1924 insgesamt 18771152 (im Vorjahr: 19923 213) KWsgt. bezogen worden. 
Abgegeben bezw. verrechnet wurden insgesamt 17164954 (16986 293) KWs8t. Die geringen 
Verluste gegenüber dem Vorjahre sind durch die Verschiebung gelegentlich der Einführung 
der vierteljährlichen Ablesung entstanden. 
Für die Stromversorgung in den neueingemeindeten Gebieten Eibach, Reichelsdorf und 
Mühlhof-Krottenbach einschließlich der zu diesen Gebieten gehörigen kleineren Ortschaften 
wurden vom Fränkischen Überlandwerk insgesamt 3060419 KWst. bezogen; abgegeben bezw. 
verrechnet wurden 179925 RWöst. 
Anschlußbewegung. Der Anschlußwert ist weiterhin gestiegen; er betrug am Ende 
des Berichtsjahres 18903 (17993) KW. für Licht und 24620 (22834) KW. für Kraft, 
zusammen also 43523 (40827) RW. 
Stromgebühren. Die rasch zunehmende Geldentwertung erforderte bis zu der im 
November 1923 eingetretenen Markstabilisierung eine Unzahl von Preisfestsetzungen. Zu 
Beginn des Berichtsjahres betrug der Strompreis für Licht 700 M., für Kraft 610 M. je 
Kilowattstunde; die letzte Festsetzung in Papiermark erfolgte am 23. November 1923 mit 
300 Milliarden Mark für die Kilowattstunde, und zwar für Licht und Kraft, da unterdessen 
der Einheitstarif eingeführt worden war. Am Ende des Berichtsjahres wurde — nach 
erfolgter Aufhebung des Einheitstarifes — der Strompreis für Licht auf 40 G.-Pfg., für 
Kraft auf 25 G.-Pfg. je Kilowattstunde festgesetzt. Für die Stromgebührenberechnung bei 
größeren Abnehmern hatten besondere Abmachungen Geltung. 
Stromeinschränkungs-Maßnahmen. Die diesbezüglichen Bestimmungen sind 
auf Grund der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 
10. November 1923 mit Wirkung vom 30. November 1923 ab aufgehoben worden. 
4. Städtische Straßenbahn. 
Allgemeines, Betrieb und Linienführung. Es war unmöglich, der sprung— 
haften Geldentwertung mit den Erhöhungen der Fahrpreise rasch genug zu folgen; die Ein— 
nahmen blieben daher bis Ende November weit hinter den Ausgaben zurück. Das Bild 
änderte sich erst im Dezember mit Eintritt stabiler Geldverhältnisse. Ferner wirkte auch das 
Vorgehen der Reichseisenbahn, zur Deckung der Ausgaben den Personenverkehr entsprechend 
den Selbstkosten stärker heranzuziehen, auf den Straßenbahnverkehr günstig, da das von der 
Straßenbahn zur Eisenbahn infolge der außerordentlich niedrigen Eisenbahn-Fahrpreise 
abgewanderte Fahrpublikum wieder zurückkehrte. Der Verkehrszunahme wurde zunächst durch 
Einsatz von Sonderwagen Rechnung getragen, dem am 3. März die Einführung des 
10-Minuten-Betriebes an Stelle des 15-Minuten-Betriebes folgte. 
Die Mindestfahrpreise bewegten sich im Berichtsjahr zwischen 150 M. und 150 Milliarden 
Mark. Am 6. November wurde wieder der Einheitstarif eingeführt. 
Insgesamt wurden — einschließlich Abonnenten und Freifahrer — 34686790 (im 
Vorjahr 41570 133) Personen befördert. Auf 1 Km Bahnlänge. trafen 621000 (745 024) 
beförderte Personen, auf 1 Einwohner durchschnittlich 73,5 (91,4) Fahrten. 
AUmformerwerke. Im Berichtsjahre wurden vom Großkraftwerk Franken 4907 065 
(5411510) KWs8st. Drehstrom bezogen, aus welchen 4392790 RKWst Gleichstrom erzeugt
	        
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