Pa
tigen Akt bezeichnet, nämlich durch den Erlass des be-
rühmten Reichsgrundgesetzes, der sogenannten „goldenen
Bulle“, welches der Kaiser bei dem Reichstage von 1356
in Nürnberg dem Reiche verlieh, und in dem unter An-
derem verordnet war, dass jeder Kaiser seinen ersten
Reichstag in Nürnberg halten solle.
Seit dem Aufruhr von 1348—49 wurde die Ordnung
im Innern nicht mehr gestört, dagegen hatte die Stadt
mit ihren Nachbarn, den Burggrafen, und mit dem um-
wohnenden raub- und rauflustigen Adel mancherlei Streitig-
keiten und Kämpfe zu bestehen. Unter die Ritter, welche
der Stadt mancherlei Schabernack spielten und die Sicher-
heit der Landstrassen gefährdeten, gehörte Eppelein
(Appolonius) von Gailingen, der fortwährend mit Nürn-
berg und anderen Reichsstädten in Fehde lag und ihre
Kaufleute beraubte. Die Sage erzählt von ihm, dass er,
als ihn die Nürnberger einmal gefangen und in den
Thurm gelegt hatten, sich ausgebeten habe, sein Ross im
Schlosshof tummeln zu dürfen, plötzlich aber mit dem-
selben von der Mauerbristung beim sogenannten fünf-
eckigen Thurm über den Stadtgraben gesetzt und so der
Gefangenschaft wieder entkommen sei. Mehrere in die
Stadtmauer gegrabene Hufeisen gelten als Wahrzeichen
für diesen fabelhaften Sprung. Später bekamen ihn die
Nürnberger aber doch wieder in ihre Gewalt und liessen
ihn und zwei seiner Gefährten bei Neumarkt in der
Oberpfalz mit dem Schwerte hinrichten. Die Städte
vereinigten sich endlich zu entschiedener Bekämpfung
der Wegelagerer, wobei Nürnberg durch seine Macht
an Leuten, Pferden und Geschütz sich vor allen aus-
zeichnete. Schon im Jahre 1376 wurden die ersten
Geschütze in Nürnberg gegossen. Der Macht der Donner-
büchsen konnten die Burgen der Ritter nicht lange wider-
stehen und eine grosse Anzahl derselben wurde in diesem
Kriege zerstört. Zu Anfang des 15. Jahrhunderts hatte
die Nürnberger Geschützgiesskunst schon einen bedeu-
tenden Ruf erlangt und die Chroniken berichten, dass
die Stadt Bern ein Geschütz von ungewöhnlicher Grösse
zu Nürnberg giessen liess. —
Der im Jahre 1419 zwischen dem von Kaiser Sig-
mund mit dem Markgrafenthum Brandenburg belehnten