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viele der vorhin aufgeführten lästigen Beschränkungen der Bewegungs—
freiheit erst mit der Zeit Eingang gefunden haben. Die allerdings
sehr bösen Schattenseiten des Zunftzwanges, das Erschweren des Ein—
tritts fremder Gesellen in den Handwerksverband — womöglich nur
Meisterssöhnen sollte die Ausübung des Meisterrechts zugänglich sein —,
das Fernhalten jeglicher fremder Konkurrenz, nameutlich das syste—
matische Unterdrücken technischer Neuerungen traten in ihrer ganzen
Schwärze erst in den späteren Zeiten, im 17. und 18. Jahrhundert,
zu tage. Da wurde es Zeit, daß die Revolution mit den alten ver—
knöcherten Institutionen aufräumte. Ursprünglich aber herrschte durch
den fortwährenden Zutritt neuer Kräfte ein frisches, fröhliches Leben
im deutschen Handwerk. Wir denken dabei nicht sowohl an die freie
Kunst — viele der wichtigsten Gewerbe sehen wir ja schon in den
ältesten Zeiten ihres Vorkommens einer Zunftordnung unterworfen —
vielmehr waren die Bedingungen für die Erlangung des Meisterrechts
auch in einem geschworenen Handwerk im Anfang keineswegs so harte,
wie wir sie später gesetzlich festgelegt finden. Wer ein Handwerk be—
treiben wollte, mußte allerdings in die Zunft (wenn wir einmal diesen
Ausdruck für das geschworene Handwerk anwenden dürfen) eintreten,
aber dieser Eintritt wurde nicht besonders erschwert. Die Gebühren
für die Ausübung des Meisterrechts waren nicht allzu hohe. Auch
wurde z. B. nach einer Handwerksordnung vom Jahre 1849*) noch
kein Meisterstück verlangt. Deun anfänglich wollte man nicht ab—
schrecken, sondern zuziehen, ähnlich wie das Bürgerrecht ursprünglich
gern verliehen und nicht, wies päter, durch die Forderung hoher Gebühren
zu einem nur schwer zuerlangenden gemacht wurde.**) Später konnte
man die Vorschriften über die Erwerbung des Meisterrechts nicht
schwierig genug gestalten, um das Handwerk fremden Gesellen nach
Möglichkeit zu verschließen und es als Monopol bei den alten Meistern
und ihren Familien zu erhalten.
Die ältesten Handwerker werden natürlich auch in Nürnberg die
den notwendigsten Lebensbedarf besorgenden gewesen sein, die Bäcker
und Metzger, Schuster und Schneider u. s. w. Aber auch schon das
Vorkommen der Goldschmiede, Messerer, Gürtler und Spiegler, Klingen—
und Sensenschmiede, Harnischmacher, Kandel- und Zinngießer reicht nach
urkundlichen Zeugnissen bis ins 13. Jahrhundert zurück. Von da ab
mehrt sich die Zahl der in Nürnberg vertretenen Gewerbe fast mit
iedem Jahre und schon in einem im Jahre 1363 angelegten Hand—
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) Mummenhoff, Altnürnberg, S. 50.
s — oben S. 114. Vgl. außerdem Hegel in den Städtechroniken, II. Bd.,