Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1923/24 (1923/24 (1925))

Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge. 
Geschäftskredite nach Abschluß der Verträge der städtischen Sparkasse zur Weiterbehandlung 
für den laufenden Geschäftsverkehr zugewiesen wurden. 
Die Beratung und Beschlußfassung der Anträge erfolgte durch einen besonderen für 
diesen Zweck vom Stadtrat aufgestellten Ausschuß. 
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12. Städtisches Leihamt. 
Allgemeines. Wie alle Geldinstitute litt auch das städtische Leihamt unter der 
Geldentwertung ganz besonders; der Betriebskredit mußte ständig erhöht werden. Erst die 
Umstellung auf Goldmark, die ab 1. Januar 1924 erfolgte, brachte eine gewisse Erleichterung. 
Wenn auch die Geldbeschaffung durch die städtische Sparkasse nur mit großer Zurückhaltung 
erfolgte, so war es doch möglich, den Betrieb des Leihamtes aufrecht zu halten, während 
eine Reihe anderer Städte ihre Leihanstalten schließen mußten. Der Kundenkreis erweiterte 
sich insoferne, als auch Personen, welche in Nürnberg nicht ansässig sind, Darlehen erhielten. 
Betrieb. Die Darlehenshöchstgrenze und die Gebühren mußten, wie im Vorjahre, 
der Geldentwertung angepaßt und wiederholt erhöht werden. Ab 1. Januar 1924 wurde 
mit Rücksicht auf die Geldknappheit die Darlehenshöchstgrenze auf 15 Goldmark, der Zinsfuß 
auf 20/0 monatlich bei monatlicher Berechnung, die Versatzgebühr auf 400 des gewährten 
Darlehens, die Auslösegebühr auf 20 Goldpfennige, die Belehnungsdauer auf 3 Monate 
festgesezt. Die Pfandvermittlerinnen hatten die Hälfte der Gebühren an das Leihamt 
abzuführen. Die Zahl der Pfänder erreichte im Oktober 1923 ihren Tiefstand mit 4105 Stück 
bei einem Darlehensstand von 1605521926048 Papiermark und am 31. März 1924 den 
Höchststand mit 22860 Stück bei einem Darlehensstand von 149412,51 Goldmark. 
Das am 1. April 1922 errichtete Versteigerungsamt mußte wegen der hohen Unkosten, 
zu deren Deckung die erzielten Einnahmen nicht ausreichten, im Oktober 1923 aufgelöst 
werden. Bis dahin fanden noch 38 Versteigerungen statt. 
13. Städtische Alt-⸗Gold⸗- und -Silberankaufsstellen. 
Allgemeines. Durch das Reichsgesetz über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen 
und Platin vom 11. Juni 1923 wurde die Erlaubnispflicht für den Handel mit diesen 
Metallen auf Grund der Bedürfnisfrage eingeführt. Mit diesem Gesetz wurde den Behörden 
die Möglichkeit gegeben. den zahlreichen Winkelhändlern auf diesem Gebiet das Handwerk 
zu legen. 
Betrieb. Die Inanspruchnahme der Stellen schwankte in den einzelnen Monaten und 
zwar in deutlichem Zusammenhang mit den Wertänderungen der Währung. Im Monat 
April 1923 war — wie in den drei vorhergehenden Monaten ein fortschreitender Rückgang 
der Inanspruchnahme der Stelle aufzuweisen, da sich die Stützungsaktion der Reichsregierung 
in ihrer Wirkung zeigte. Als aber im Mai der haltlose Markverfall neu einsetzte, schnellte 
die Besucherzahl wieder in die Höhe und erreichte mit fast 2500 Ankäufen in diesem Monat 
ihren Höchststand. Ein weiteres Anschwellen — fast bis zur gleichen Höhe, — trat im 
Oktober 19283 ein, als der Dollarkurs von Millionen in die Milliarden wechselte. Mit der 
Stabilisierung unserer Papierwährung unter Ausgabe der Rentenmark setzte wieder deutlich 
ein scharfer Rückgang ein. Bald danach würde es möglich, die Zweigstelle im Sparkassen— 
gebäude aufzuheben; die Tätigkeit der Hauptstelle reichte noch ins nächste Berichtsjahr hinein. 
Am 30. April 1924 wurde auch sie aufgehoben. 
14. Stiftungen. 
Allgemeines. Mit der Zusammenlegung von Stiftungen zu gemeinsamer Verwaltung 
wurde fortgefahren; es sind bisher 168 zusammengelegt worden.
	        
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