Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für 1922/23. (1. April 1922 - 31. März 1923) (1922/23,1 (1924))

as sich in den folgenden Monaten Oktober bis Januar 
als unabweisbar, für jede Monatshälfte e1ne besonde- 
re Festsetzung Pegtgekgung zu treffen, Jm Februar, hatte 
as den Anschein, als ob sich eine Stabilisierung der Preise anbah- 
nen wollte; die Hoffnung eTmA8S sich aber bald als .eıne trügeri- 
sche. Wenn auch für die Monate Febru@&r und Mär z unter 
dem Einflusse des von der Reichsregierung unternommenen Versuches 
zur Stützung der deutschen Währung eine Gehaltserhöhung über den 
Stand zu Beginn des Monats. Februar hinaus unterblieben 
ist, so mußte nach dem Fehlschlage der erwähnten Maßnahme in der 
TOO doch wieder zu weiteren Besoldungsneuregelungen geschritten 
werder:. 
Zehlenmäßig ist die Entwicklung folgendermaßen. vor sich ge- 
angen; 
5 2} Für die Zeit vom 1. Apr il bis 80. Septen- 
ber 1922 setzte sich das Diensteinkommen zusammen aUSi Grund- 
gehalt, Ortszuschlag, Kinderzuschlag, Teuerungszuschlag, Wirt- 
schaftsbeihilfe und Frauenzuschlag. 
Als pens1028 fähl ß e Grundgehälter 
sind in der angegebenen Zeit gewährt worden: 
Jährlicher Grundgehalt (in #) im 
Grup- 
pe 1.u.2 3.u.4 5.0.6 
7.2.8 9.0.10 11.u.12 
18.u.14 15.0.16 17.u.££ 
Pesoldungsdienstjahre 
14200 
> 2500 
I 
11 
III 
IV 
Y 
y1 
VII 
VIII 
I 
Zu 
XL. 
YI1a 
11000 
13500 
153000 
16907 
17“ 
f 
DA: 
SE 
1 300% 
3905 
„2600 
4 x Or 
14800 
177000 
18800 
x (VW 
15400 
17500 
19400 
16000 
28000 
20000 
21500 
28000 
5000 
000 
* 
Se 
” 
Z 
4 
0 
A 
An jährlichen. Orts zus8C hlag sind nach den für Nürnberg 
‚eltender Satzen der Ortsklasse A bezahlt worden. bei einem Grundge- 
Balt von jährlich: N Bm} 
bis über 14800 über 16500 über 19800 über 21800 über 97400 über, 
14800 M bis 16500 X bis 19800 4 bis 21800 M bis: 27400 M bis 49000 MM 40000 & 
3200 8 4000 4800 5600 # 34008 7200 4% 8000 M 
Hiervon waren pensionsfähig:' 
2080 % 2600 M 3120 M 8610MK 4160 & 4680 M 5200 4 
Als Grundbeträge der für alle Ortsklassen gleichen Kinder- 
zuschläge waren in Jahresbeträgen festgesetzt 
für Kinder 
vom 6. bis 14. 
Lebensjahr 
2000 A 
„3 U U 
bis zum 6. 
Lebensjahr 
24.00 X
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.