as sich in den folgenden Monaten Oktober bis Januar
als unabweisbar, für jede Monatshälfte e1ne besonde-
re Festsetzung Pegtgekgung zu treffen, Jm Februar, hatte
as den Anschein, als ob sich eine Stabilisierung der Preise anbah-
nen wollte; die Hoffnung eTmA8S sich aber bald als .eıne trügeri-
sche. Wenn auch für die Monate Febru@&r und Mär z unter
dem Einflusse des von der Reichsregierung unternommenen Versuches
zur Stützung der deutschen Währung eine Gehaltserhöhung über den
Stand zu Beginn des Monats. Februar hinaus unterblieben
ist, so mußte nach dem Fehlschlage der erwähnten Maßnahme in der
TOO doch wieder zu weiteren Besoldungsneuregelungen geschritten
werder:.
Zehlenmäßig ist die Entwicklung folgendermaßen. vor sich ge-
angen;
5 2} Für die Zeit vom 1. Apr il bis 80. Septen-
ber 1922 setzte sich das Diensteinkommen zusammen aUSi Grund-
gehalt, Ortszuschlag, Kinderzuschlag, Teuerungszuschlag, Wirt-
schaftsbeihilfe und Frauenzuschlag.
Als pens1028 fähl ß e Grundgehälter
sind in der angegebenen Zeit gewährt worden:
Jährlicher Grundgehalt (in #) im
Grup-
pe 1.u.2 3.u.4 5.0.6
7.2.8 9.0.10 11.u.12
18.u.14 15.0.16 17.u.££
Pesoldungsdienstjahre
14200
> 2500
I
11
III
IV
Y
y1
VII
VIII
I
Zu
XL.
YI1a
11000
13500
153000
16907
17“
f
DA:
SE
1 300%
3905
„2600
4 x Or
14800
177000
18800
x (VW
15400
17500
19400
16000
28000
20000
21500
28000
5000
000
*
Se
”
Z
4
0
A
An jährlichen. Orts zus8C hlag sind nach den für Nürnberg
‚eltender Satzen der Ortsklasse A bezahlt worden. bei einem Grundge-
Balt von jährlich: N Bm}
bis über 14800 über 16500 über 19800 über 21800 über 97400 über,
14800 M bis 16500 X bis 19800 4 bis 21800 M bis: 27400 M bis 49000 MM 40000 &
3200 8 4000 4800 5600 # 34008 7200 4% 8000 M
Hiervon waren pensionsfähig:'
2080 % 2600 M 3120 M 8610MK 4160 & 4680 M 5200 4
Als Grundbeträge der für alle Ortsklassen gleichen Kinder-
zuschläge waren in Jahresbeträgen festgesetzt
für Kinder
vom 6. bis 14.
Lebensjahr
2000 A
„3 U U
bis zum 6.
Lebensjahr
24.00 X