Gemeindevertretung und Verwaltung
13. Kaufmannsgericht.
Personalstand. Der Personalstand ist der gleiche wie beim Gewerbegericht.
Beisitzer GWahlperiode 1911/1913). Im Personalstande der Beisitzer ergaben sich
im Laufe des Jahres keine Anderungen.
Der Stand der Beisitzer war Ende 1912 folgender:
Aus dem Stande der Kaufleute:
Bayer Ludwig Offenbacher Baptist Plank Karl
Krieger Paul Pilipp Georg Käser J. David
Schmidt Friedrich Merklein August Feldkirchner Heinrich
Tuchmann Max Josef Mulzer Bernhard Josephthal Paul
Schumann Johann Löfftz Theodor Gahn Gottlieb
Aufseeßer Josef Kiesewetter Ferdinand Haas Willy
Stande der Handlungsgehilfen:
Hoehlig Bernhard Zitzmann Georg Braun Friedrich
Köhler Georg Lintzmeyer Wolfgang Maier Georg
Hartmann Gustav Freiberger Hermann Zagel Friedrich
Glimpf Christ. Hager Friedrich Fritsch Karl
Sörgel Karl Binder Theodor Nagel Eugen
Kaiser Bernhard Gräbner Friedrich Renner Johann
Rechtsprechung. Aus dem Jahre 1911 wurden 28 unerledigte Klagen übernommen.
Im Berichtsjahre wurden 179 Klagen anhängig gemacht und zwar von Handlungs—
gehilfen oder Handlungslehrlingen gegen Kaufleute 141, von Kaufleuten gegen Handlunas—
gehilfen oder Handlungslehrlinge 38.
Außerdem wurden noch 92 Rechtsstreitigkeiten vorgebracht, welche durch Vermittlung
der Gerichtsschreiberei ohne förmliche Klage erledigt wurden; es betrug sonach die Gesamtzahl
aller zu Gericht gelangten Streitfälle 271.
Von den anhängig gemachten 202 Rechtsstreitigkeiten sind Ende des Jahres 35
unerledigt geblieben; es wurden sonach 167 Rechtsstreitigkeiten erledigt, nämlich
durch Vergleich.. .. 45
Anerkenntnisurtei. 2
Zurücknahme der Klage. 35
durch Versäumnisurteile. W 16
„ andere Endurteiilte.50
auf andere Weise (außergerichtlicher Vergleich, Nicht—
erscheinen der Parteien im Termin uswp.).19
Von den unerledigt gebliebenen 35 Rechtsstreitigkeiten sind nach der letzten Sitzung
9 angefallen, behufs Beweiserhebung wurden 8 vertagt, in 16 Fällen wurde die Verhandlung
bis zur Erledigung anhängiger Prozeß- bezw. Strafverfahren ausgesetzt, der gegen 2
Versäumnisurteile erhobene Einspruch ist noch zu verbescheiden.
Die Klagesumme betrug unter 300 “6 in 119 Fällen, über 300 6 in 51 Fällen.
In 32 Fällen ist die Höhe des Streitwertes nicht festgestellt worden.
Im einzelnen betrug der Wert des Streitgegenstandes:
bis 20 /„—6.. in 7 Fällen,
mehr als 20 bis 50 18
50 „100 36
100 „300 4 58
300 51
9