Gesundheitswesen
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Fugendlichen unter 20 Fahren steht ein eigener, von den übrigen Anstaltsbesuchern ge—
trennter Schlafraum zur Verfügung.
Die Anstaltsbesucher erhalten kostenlos abends zwischen 6 und 634 Uhr 341 Guppe,
morgens zwischen 6 und 63 Uhr 51 Kaffee und 280 g Schwarzbrot.
Nach der neuen Hausordnung kann ein Obdachloser im Monat im ganzen 8mal über—
nachten. Aeu ist die von der Asylperwaltung geschaffene Fürsorge für Obdachlose, welche haupt—
sächlich in der im Benehmen mit dem städtischen Arbeilsamte betätigten Arbeitsvermittlung
und in der individuellen Behandlung einzelner Obdachloser besteht. Es soll dadurch versucht werden,
Obdachlose, welche infolge steter Arbeitslosigkeit und der großen Wohnungsnot zur gänzlichen
Armut gelangt sind, wieder wirtschaftlich zu heben. Erfolge sind bereits zu verzeichnen.
Weibliche Obdachlose. Die mit Stadtratsbeschluß vom 11. Januar 1921 neu genehmigte
Hausordnung sieht vor, daß innerhalb eines Kalendervierteljahres eine Obdachlose 7mal in
der Zufluchtsstätte übernachten darf. Hier liegen die Verhältnisse wesentlich anders als bei der
männlichen Zufluchtsstätte. Bei den weiblichen Obdachlosen tritt sofort die Betreuung der Ge—
fährdetenfürsorge ein, der es nicht selten gelingt, die Obdachlosen entsprechend unterzubringen.
In der weiblichen Zufluchtsstätte ist für 13 Personen Raum. Doch war der Andrang schon so
stark, daß bis zu 20 Personen untergebracht werden mußten. Die den Obdachlosen gebotene
Verpflegung ist die gleiche wie die der männlichen Obdaächlosen.
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XII. Gesundheitswesen.
1. Städtisches Gesundheitsamt.
a. Allgemeines.
Entstehung. Aus dem Gedanken heraus, daß in Zeiten des Wohnungselends und
der wirtschaftlichen Not der Erhaltung und Förderung der Volksgesundheit die größte Aufmerk—
samkeit zu schenken ist, hat der Stadtrat Nürnberg mit Beschluß vom 9. Juni 1920 das städtische
Gesundheitsamt ins Leben gerufen. Seine Aufgabe soll sein, eine zusammenfassende
—Ar verstreut erledigten Fragen sanitärer und
sozialhygienischer Natur zu ermöglichen.
Gliederung. Das Gesundheitsamt, das am 1. Juli 1920 seine Tätigkeit begann, ist
in 2 Abteilungen geschieden: die är ztliche Abteilung,hat unter Leitung eines Arztes
die Angelegenheiten des Gesundheitsamtes vom ärztlichen Standpunkt aus zu behandeln, die
administrative Abteilung hat unter Leitung eines Juristen die juristischen und ver⸗
waltungstechnischen Fragen zu bearbeiten und die laufenden Geschäfte zu erledigen; beide Ab⸗
teilungen arbeiten in engster gegenseitiger Fühlungnahme, insbesondere in organisatorischen
Fragen.
Dem Gesundheitsamt wurde als kollegialer, beratender Ausschuß der Ge sundheits—
rat zur Seite gestellt, der neben Vertretern der Stadt und den Leitern des Gesundheitsamts
in der Hauptsache mit Vertretern der Arzteschaft besetzt ist. Ausführendes Organ für die
Geschäfte des Gesundheitsamtes, soweit nicht andere Amtsstellen zuständig sind, ist die Ge—
schäftsstelle des Gesundheitsamtes.
Aufgabenkreis. Im einzelnen gehören zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes
die Maßnahmen der öffentlichen Gesundheitspflege einschließlich der Äber—
wachung der Bäder und Wasserleitungsanlagen, die Bekämpfung ansteckender Krankheiten
und die Organisation vorbeugender Maßnahmen, vor allem Tuberkulosenfürsorge und Ge—
schlechtskrankenfürsorge, dann Trinker-, Irren-, Krüppel⸗, Blinden- und Taubstummenfürsorge.