Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1920/21. (1. April 1920 bis 31. März 1921) (1920/21,1 (1921))

Soziale Fürsorge 
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b) auf Anstalten und gewerbliche Betriebe; c) auf Eigentümer oder Mieter von Gebäuden oder 
Stockwerken mit Zentralheizanlagen. 
Hie Sonder p er sorgühng war wie im Vorjahre auf Haushaltungen mit Säug— 
üngen im ersten Lebensjahr, mit Kranken oder mit Personen über 70 Jahren, sowie auf alle 
Untermieter ausgedehnt. Die Höhe der Bezugsberechtigung ist unverändert geblieben. 
Kohlenbeschaffung. Die schon früher beschriebene Regelung der Kohlenbeschaffung 
erfuhr keine Anderung. Auch in der Berichtszeit hat der Reichskohlenkommissar den Bersorgungs— 
bezirken nicht allmonatlich die zum Bezuge des Kohlenkontingents notwendige Zahl der Reichs— 
hausbrandbezugsscheine überweisen können, weil die liefernden Werke die erteilten Aufträge 
nur langsam erledigen konnten; statt 12 Bezugsscheinreihen hat der Reichskohlenkommissar nur 
s Bezugsscheinreihen ausgegeben. Ferner hat er wegen der ungünstig gewordenen Kohlenlage 
das ursprüngliche Kontingent von 223 600 t auf 203 875 1t herabgesetzt. Hiervon haben wir 
im Hausbrandwirtschaftsjahr 1920, 21 (umfassend die Zeit vom 1. Mai 1020 bis 30. April 1021) 
185 100,10 6* bekommen. Das bedeutet gegenüber dem ungekürzten Kontingent eine Febl— 
menge von 38 500 1*3 17,23. 
Eine Sommerbevorratung wurde nicht gewährt. In der Zeit vom 1. Mai 
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in dem gleichen Zeitabschnitt des Vorjahres. Den geringsten Einlauf zeigte der Monat Mai 1020 
mit 7837,43 t; der größte Einlauf erfolgte im April 1921 mit 18 818,8 6. 
In der Berichtszeit gestalteten sich die Zuf uhren aus den einzelnen B e r g⸗ 
baurevieren wie folgt: die Gesamtzufuhr betrug 143 661,30 t; hiervon lieferte die größte 
Menge das Bergbaurevier Sachsen mit 76 144,56 1, in ziemlichem Abstande folgen das Ruhr⸗ 
revier mit 25 883, 50 t und das Revier Mitteldeutschland mit 25 579,87 t. Die übrigen Bergbau⸗ 
reviere (Schlesien, Böhmen und Bayern) beteiligten sich an den Lieferungen nur in kleinerem 
Umfange. 
Die Hauptmenge der Anlieferungen bildeten Braunkohlenbr iketts und 
zwar im Umfange von 77 586,50 6; von Steinkohlen und Anthrazit erhielten wir 41 348,94 b, 
während in Hüttenkoks 1794, 55 t und in Braunkohlen 6710,15 t angeliefert wurden. Aus— 
wärtige Gasanstalten lieferten 71,271Gaskoks. Das Gaswerk Nürnberg stellte in der Berichts 
zeit 38 117,80 6 Gaskoks zur Verfügung. 
Die unbefriedigenden Anlieferungen in den ersten Monaten des Berichtsjahres ver— 
anlaßten wie im Borjahre weitgehende Einsparungsma ßnahmen in der Kohlen— 
zuweisung. Der unterste Abschnitt „S der Jahreskohlenkarte wurde am 16. Mai 1920 zur Be⸗ 
lieferung freigegeben. Durch zahlreiche Sendungen von Braunkohlenbriketts wurde am 14. 
Juni die Belieferungsfreigabe der 4 Marken des Abschnittes „Je und weiter am 2. Juli die Frei— 
gabe der anschließenden Abschnitte „II“ und „III“ zur Belieferung mit Braunkohlenbriketts 
veranlaßt; am 15. Oktober konnte ferner angeordnet werden, daß die Marken des Abschnittes 
„IV“ und jene des Reserveabschnittes zunächst mit Braunkohlenbriketts zu beliefern seien. Die 
jedes Jahr bei Ablauf der Heizperiode eintretende ungünstige Kohlenlage zwang dazu, die Gültig— 
keit des Abschnittes „jy“ und des Reserveabschnittes für das neue Versorgungsjahr 1921 zu 
verlängern. 
Wie im Vorjahre hat das bayerische Staatsministerium für Handel, Industrie und 
Gewerbe infolge der andauernd ungünstigen Kohlenlage außerordentliche Einschrän— 
kungsm aßnah men zur Ersparnis von Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln angeordnet. 
Mit Entschließung vom 16. Mai 1920 wurde jede Beleuchtung von Schaufenstern, Auslagen, 
Schaukästen sowie jede Reklamebeleuchtung verboten. — gemacht, 
daß die Beleuchtung von Läden, Verkaufsräumen, Kaffeehäusern, Wirtschaften, Gesellschafts- 
und Versammlungsräumen auf das unbedingt erforderliche Maß einzuschränken ist und zwar
	        
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