Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg des Jahres 1919 (1919,1 (1920))

Wohlfahrtspflege 
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Diejenigen Arbeitnehmer, die aus Gründen, welche als Kriegsfolgen anzusehen 
sind, durch vorübergehende Einstellung oder Beschränkung der Arbeit die in ihrer Arbeitsstätte 
ohne ÄÜberarbeit übliche Zahl von Arbeitsstunden nicht erreichen und deswegen Lohnkürzung 
erleiden (Kur zarbeiter,), erhalten, sofern 70 96 des erzielten Arbeitsverdienstes den 
Unterstützungssatz bei gänzlicher Erwerbslosigkeit nicht erreichen, Kurzarbeiterunterstützung in 
Höhe des fehlenden Betrages, jedoch an Arbeitsverdienst und Kurzarbeiterunterstützung zu— 
sammen nicht mehr als den Betrag des bisherigen Arbeitsverdienstes bei voller Arbeitsseit. 
Die Vollerwerbslosen werden auch gegen Krantheit versichert. 
Für den Fall der Annahme nachgewiesener auswärtiger Arbeit erhalten Vollerwerbs— 
lose, die ihren Wohnsitz in Nürnberg haben, freie Fahrt nach dem auswärtigen Beschäftigungs— 
ort nebst einer angemessenen Beihilfe zu den Reisekosten. 
Vom Gesamtaufwand für Erwerbslosenfürsorge werden vom Reich Ne, vom Freistaat 
Bayern Vre ersetzt, so daß die Stadt “u zu tragen hat. Außerdem kann besonders leistungs— 
schwachen Gemeinden eine Erhöhung der Reichsbeihilfe bewilligt werden. Die Stadtgemeinde 
Nürnberg wurde auf Antrag hin als besonders leistungsschwache Gemeinde anerkannt. Es 
wurden ihr bis jetzt für die Monate Dezember 1918 bis November 1919 und Februar und März 
1920 212, für die übrigen Monate W der Normalaufwendungen für die Erwerbslosen— 
fürsorge ersetzt. 
Außer den gesetzmäßigen Normalleistungen hat die Stadt Nürnberg den Erwerbslosen 
wiederholt Sonderbeihilfen gewährt. Ferner wurden die Unterstützungssätze in der 
Zeit vom 25. September 1919 bis 26. Februar 1920 gegenüber den vom Reich festgesetzten Be— 
trägen um 20 5 aus städtischen Mitteln erhöht. Von den hierfür erwachsenen Mehrausgaben 
wurden nur für die Zeit vom 30. September bis 12. November 1919 aus Landesmitteln ?/s 
ersetzt. 
10. Altmöbelstelle und Möbelkontrollstelle. 
Allgemeines. Zur Milderung der Not an billigen Gebrauchsmöbeln unter der minder— 
bemittelten Bevölkerung wurde am 15. Juli 1918 die Alt möbelstelle von der Gemein— 
nützigen Gesellschaft für Hausratbeschaffung G. m. b. H. ins Leben gerufen, deren Aufgabe 
es war, durch freien Aufkauf Möbel zu erwerben und zu angemessenen Preisen wieder abzugeben. 
Die Tätigkeit der Altmöbelstelle scheiterte jedoch an den geradezu ungeheueren Preisforderungen 
der Beräußerer. Die Konzessionierung des Altmöbelhandels durch die Vorschrift vom 5. April 
1918 und ferner die Inkraftsetzung der Vorschrift vom 9. August 1918 über den Verkehr mit 
gebrauchten Möbeln, durch welche die öffentliche Bersteigerung von gebrauchten Möbeln, die An— 
kaufsanzeigen und die Ausfuhr genehmigungspflichtig gemacht wurden, brachten nicht die er— 
wartete Verbilligung der für die minderbemittelte Bevölkerung notwendigsten Möbel. Da 
die Neumöbel sehr teuer waren, mußten nun Mittel und Wege geschaffen werden, um die immer 
noch billigeren gebrauchten Möbel in vollem Umfange zu erfassen. Dies geschah 
durch die Vorschrift vom 13. November 1918, nach welcher der Stadt das Vorkaufsrecht 
an sämtlichen zur Abgabe gelangenden Altmöbeln zustand. Mit Hilfe dieser Vorschrift gelang 
es der Altmöbelstelle Anfang Dezember 1918 die gesamte Einrichtung des Hotels Goldner Adler 
um 34 000 M anzukaufen. Der Möbelbedarf der minderbemittelten Kreise war nun für einige 
Zeit sichergestellt. Da der plötzlich beendete Krieg auch eine völlig veränderte Lage schuf und es 
zweifelhaft erscheinen ließ, ob ein behördliches Eingreifen auf dem Gebiete der Möbelversorgung 
noch notwendig sein werde, wurde zunächst die Verordnung vom 13. November 10918 allgemein 
auch für den gesamten Handel noch nicht durchgeführt. Die Verhältnisse in der Möbelversorgung 
verschlechterten sich jedoch, dazu wurden auch die gebrauchten Möbel durch den privaten Wucher 
und durch Kettenhandel übermäßig verteuert, so daß der Stadtmagistrat am 25. März 1919
	        
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