04
Soziale Fürsorge
oder elektrischen Strom verbrauchenden industriellen Betriebe mußten an den Samstagen und
Sonntagen ruhen, in der Zeit von 9 Uhr abends bis 6 Uhr vormittags durfte kein Gasverbrauch
erfolgen, in allen Büros mußte durchgehende Arbeitszeit eingeführt werden, die Polizeistunde
wurde auf 9 Uhr abends festgesetzt, der Straßenbahnverkehr ist auf die Zeit von 7 Uhr vormittags
bis 7 Uhr abends beschränkt worden, für die Einschränkung der öffentlichen und privaten Be—
leuchtung und der Beheizung wurden ins einzelne gehende Anordnungen erlassen.
Holzversorgung. Bei der knappen Kohlendecke war es notwendig, die in den Vor—
jahren begonnenen Ankäufe von Brennholz fortzusetzen. In der Berichtszeit kamen zur An⸗
lieferung 45 904,36 Ster, welche in 6 Holzlagerplätzen eingelagert wurden; zur Zerkleinerung
des meist in meterlangen Scheitern angelieferten Brennholzes waren am Ende der Berichts⸗
zeit S eigene Motorsägen vorhanden. In der Berichtszeit wurden verkauft an Haushaltungen und
Betriebe 52 851,08 Ster, an städtische Betriebe und Anstalten 7501 Ster, an Holzhandlungen
5 360. 80 Ster, zusammen 65572, 07 Ster. Am J. April 1920 betrug der Lagerbestand 11 001, 25 Ster.
Die Holztransporte von den Hieborten zu den Lagerplätzen gestalteten sich
zum Teil sehr schwierig, so daß man gezwungen war, alle möglichen Transportarten heranzu⸗
ziehen; neben der Staatsbahn, Pferde- und Rinderfuhrwerken benützte man Lastkraftwagen,
Dampflastzüge und die städtische Straßenbahn.
Die Handwagenverleihstelle wurde weitergeführt; infolge Steigerung der
Instandsetzungskosten der Wagen mußte die Leihgebühr am 15. November 1919 erböht werden;
sie wurde mit 40 5 für die angefangene Stunde festgesetzt.
Sonstiges. Wie im Vorjahre bestand wieder die Gefahr, daß beim Christbaumhandel
Preistreibereien sich herausbilden würden. Um dem begegnen zu können, wurden 7000 Christ—
bäume eingekauft und auf den städtischen Holzlagerplätzen zu Selbstkostenpreisen abgegeben;
die Preise schwankten zwischen 50 5 und 10 M.
18. Kriegsmetallsammlung.
Rückgabe abgelieferter Gegenstände. Nachdem die Beschlagnahme und Enteignung
von Gegenständen aus Sparmetallen durch Verfügung des Ministeriums für militärische An—
gelegenheiten in München vom 2. Dezember 10918 mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde,
mußten gemäß einem Erlaß des Staatskommissars für Demobilmachung vom gleichen Tage
(Amtsblatt der Stadt Nurnberg No. 298, vom 18. Dezember 1018) diejenigen in der
Sammelstelle lagernden Metallgegenstände und Bronzeglocken, die sich in einem Zustande
befanden, der ihre Verwendung zu ihrem früheren Zwecke ohne weiteres ermöglichte, auf
Antrag an die Ablieferer gegen Entschädigung abgegeben werden. Ferner sollte der Rest der
Metalle nach Möglichkeit an Gewerbetreibende des Stadtbezirks Nürnberg zum durchschnittlichen
Selbstkostenpreis der beauftragten Behörden nach Einholung der vorherigen Zustimmung der
Kriegsrohstoffstelle Nürnberg freihändig überlassen werden. Demzufolge sind auf die Anträge
von 4Aablieferern 438 kg Haushaltungsgegenstände aus Kupfer und Zinn, sowie Bronzeglocken
zurückgegeben worden. Verkauft wurden an Gewerbetreibende usw. zusammen 6630 kg Kupfer,
Messing, Zinn usw. Der verbliebene Rest an Metallen mit 12116 kg mußte im September
1919 an die in Nürnberg befindliche Geschäftsstelle der Rohstoffwirtschaftsstelle beim Ministe-
rium für Handel, Industrie und Gewerbe in München abgeliefert werden.
Die bei der Metallbeschlagnahme infolge ihres künstlerischen, kunstgewerblichen oder
kulturgeschichtlichen Werts zurückgestellten Gegenstände, die im Eigentum des Reichsfiskus
standen und von der Stadtgemeinde Nürnberg verwahrt wurden, sind gemäß eines Erlasses
des bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 26. März 1020 an das
Germanische Nationalmuseum in Nürnberg zu festgesetzten Preisen abgegeben worden. Das
Gesamtgewicht dieser Gegenstände betrug 2208 kKg.