Objekt: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1916 (1916 (1919))

Bemeindeanstalten mit besonders geführter Rechnung 
Dritte Abteilung. 
Gemeindeanstalten mit besonders geführter 
Rechnung. 
Die in dieser Abteilung aufgeführten Gemeindeanstalten, nämlich die Sparkasse, die 
Leihanstalt und die Gemeindekrankenkasse, sind Anstalten, denen eine eigene Rechnungsführung 
nach der besonderen Art ihrer Betriebe obliegt. Sie stehen unter Verwaltung des Stadt— 
nagistrats, ohne daß ihre Rechnungen einen Bestandteil der Kämmereihauptrechnung bilden. 
Die Rechnungen der Sparkasse und der Leihanstalt werden nach Maßgabe der 
Bestimmungen der Gemeindeordnung wie. die Hauptrechnung, aber gesondert, gestellt und sodann 
den Gemeindebevollmächtigten und der Königlichen Regierung von Mittelfranken zur Prüfung 
nitgeteilt. Die Rechnungsergebnisse werden öffentlich bekannt gegeben. 
Das Vermögen, welches sich aus den Überschüssen der Sparkasse bildet, ist und bleibt 
Eigentum der Stadtgemeinde Nürnberg. Die Stadtgemeinde ist jedoch verpflichtet, dauernd 
eine Sicherheitsrücklage zu erhalten, deren Höhe sich nach den jeweils bestehenden Vor— 
schriften bemißt. 
Der Gewinn, der sich aus dem Betriebe der städtischen Leihanstalt ergeben sollte, 
fließt in die Gemeindekasse, welche auch eintretenden Falles den Verlust zu ersetzen hat. 
Die Einnahmen und Ausgaben der Gemeindekrankenkasse, die seit 1. Januar 1914 
aufgehoben wurde, für die aber im Berichtsjahre die Schlußabrechnung noch nicht beibracht 
verden kann, waren nach dem Krankenversicherungsgesetze von den sonstigen Einnahmen und 
Ausgaben der Gemeinde vollständig getrennt zu halten. 
Erster Abschnitt. 
Sparkasse. 
Der Beitrag der Sparkasse, der beim Satz der „Dritten Abteilung“ noch nicht vorlag, 
wird am Schlusse des Buches als Nachtrag gebracht.
	        
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