Bemeindeanstalten mit besonders geführter Rechnung
Dritte Abteilung.
Gemeindeanstalten mit besonders geführter
Rechnung.
Die in dieser Abteilung aufgeführten Gemeindeanstalten, nämlich die Sparkasse, die
Leihanstalt und die Gemeindekrankenkasse, sind Anstalten, denen eine eigene Rechnungsführung
nach der besonderen Art ihrer Betriebe obliegt. Sie stehen unter Verwaltung des Stadt—
nagistrats, ohne daß ihre Rechnungen einen Bestandteil der Kämmereihauptrechnung bilden.
Die Rechnungen der Sparkasse und der Leihanstalt werden nach Maßgabe der
Bestimmungen der Gemeindeordnung wie. die Hauptrechnung, aber gesondert, gestellt und sodann
den Gemeindebevollmächtigten und der Königlichen Regierung von Mittelfranken zur Prüfung
nitgeteilt. Die Rechnungsergebnisse werden öffentlich bekannt gegeben.
Das Vermögen, welches sich aus den Überschüssen der Sparkasse bildet, ist und bleibt
Eigentum der Stadtgemeinde Nürnberg. Die Stadtgemeinde ist jedoch verpflichtet, dauernd
eine Sicherheitsrücklage zu erhalten, deren Höhe sich nach den jeweils bestehenden Vor—
schriften bemißt.
Der Gewinn, der sich aus dem Betriebe der städtischen Leihanstalt ergeben sollte,
fließt in die Gemeindekasse, welche auch eintretenden Falles den Verlust zu ersetzen hat.
Die Einnahmen und Ausgaben der Gemeindekrankenkasse, die seit 1. Januar 1914
aufgehoben wurde, für die aber im Berichtsjahre die Schlußabrechnung noch nicht beibracht
verden kann, waren nach dem Krankenversicherungsgesetze von den sonstigen Einnahmen und
Ausgaben der Gemeinde vollständig getrennt zu halten.
Erster Abschnitt.
Sparkasse.
Der Beitrag der Sparkasse, der beim Satz der „Dritten Abteilung“ noch nicht vorlag,
wird am Schlusse des Buches als Nachtrag gebracht.