Baupolizei
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Iud den vnuhrt Aufzeichnungen und Erhebungen war die Mehrzahl der Unfälle
leichter Natur. Todesfälle kamen weder im Vorjahre noch im Berichtsjahre vor.
Dienst- und Arbeitsverhältnisse. Arbeiter. Zur Bedienung und Überwachung
der Klärabortgruben wurden 14 Arbeiter beschäftigt; 8 sind zum Heeresdienst eingezogen.
Erkrankun tzen. Unter den Arbeitern kamen 3 Erkrankungen mit zusammen 41
drankheitstagen vor. In den drei Fällen handelte es sich um innere und rheumatische Leiden.
Ein Arbeiter erkrankte einmal und einer zweimal; Todesfälle sind nicht zu verzeichnen.
Urlaub. Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Lohnes, entsprechend dem 8 34
der Arbeitsordnung, wurde den Arbeitern an zusammen 72 Tagen gewährt.
Urlaub im Sinne des 8 33 der Arbeitsordnung wurde aus verschiedenen Anlässen
in 3 Fällen mit zusammen 21. Tagen unter Fortzahlung des Lohnes erteilt.
Badefreikarten. Von der Vergäünstigung, wöchentlich einmal unentgeltlich die
tädtischen Brausebäder benützen zu dürfen, wurde in 370 Fällen, das sind 650/0 der insgesamt
gewährten Bäder, Gebrauch gemacht.
Dienstkleider. Jeder Arbeiter erhält von der Stadt einen Olmantel zur Verfügung.
Lohnverhältnisse. Die Lohn- und Vorrückungsverhältnisse der Grubenarbeiter sind
festgelegt durch die Lohntafel vom 1. April 1913, gültig für sämtliche Arbeiter der Stadt—
gemeinde Nürnberg.
Es bezogen am Ende des Jahres 1916
5 Arbeiter einen Taalohn von 4,30 3 Arbeiter einen Taglohn von 5,10
4,70 — 2 .. 550 .
4,90,
Es ergibt sich somit ein Durchschnittslohn von 4,80 „6 für den Tag. Außerdem
erhalten die Arbeiter für jeden Arbeitstag noch eine Wanderzulage von 20 4.
Ständige Arbeiter erhalten nach zweijähriger Dienstzeit die gesetzlichen Wochenfeiertage
bezahlt, ebenso die unständigen Arbeiter auf Kriegsdauer.
Ferner wurde sämtlichen Arbeitern eine tägliche Kriegsteuerungszulage von 30-40 ,
je nach Einkommen, gewährt, vorausgesetzt, daß sie wenigstens einen Monat im städtischen
Dienste standen. Weiter empfingen Verheiratete, welche Ernährer von Familien sind, für die
Frau und für jedes Kind unter 16 Jahren monatlich ie 3 46.
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3. Wasserpolizei.
Die Zahl der wasserpolizeilichen Instruktionen auf Grund des Wassergesetzes vom
22. März 1907 betrug 9 (8). Hiervon sind folgende rechtskräftig erledigt worden.
a) Ein- und Ausleitungen von Wasser, Grundwasserförderung
Herstellung eines Tiefbrunnens auf dem der Bahnverwaltung gehörigen Grundstück Plan—
Nr. 187 der Steuergemeinde Sündersbühl an der Maximilianstraße, westlich der Kgl. Betriebs—
werkstätte, ferner Herstellung eines Tiefbrunnens im Anwesen Laufamholzstraße 38.
b) Triebwerke und Stan anlagen. Erneuerung des Sturzbodens am Wehr
der Schwabenmühle, Kaiserstraße 20.
ch Einbauten ins UAberschwemmungsgebiet, Brücken, Damm- und
Uferschutzanlagen und anderes. Uferschutzbau längs der Schlammbeete bei der
Kläranlage Nürnberg-Süd; sodann Uferschutzbauten am linken Pegnitzarm, längs des Fuß—
weges Veilhof— Mögeldorf.
Allgemeines. UÜber die gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und ortspolizei—
lichen Vorschriften betreffs Feuerpolizei und über die einschlägigen Diensteinrichtungen und
4. Feuerpolizei.