20
Gebäude fand, das für den fraglichen Zweck vollkommen geeignet schien,
da es eine zureichende Auswahl von Räumen darbot. Voll Freude
sagten daher die Ministerialkommissäre die Deckung der Aptierungs—
kosten, welche auf 35000 fl. veranschlagt wurden, aus Staatsmitteln zu.
Am 31. Mai stimmte der Magistrat den Beschlüssen der Konferenz
bei, insoweit dieselben die Vereinigung der höheren Bürgerschule mit
der Gewerbschule betrafen; in Beziehung auf die Fortbezahlung der
Beiträge aus der Stadtkämmerei behielt sich jedoch derselbe die Zu—
stimmung des Gemeindekollegiums vor.
Bereits am 4. Juni erfolgte die Ministerialentschließung auf die
Konferenzbeschlüsse. Darnach sollte die höhere Bürgerschule in Nürn—
berg sowohl in Ansehung ihrer Lehrkräfte als Unterhaltsmittel der
neuen Kreisgewerbschule einverleibt, und jene lediglich auf den
Unterrichtsplan und die Unterrichtsgegenstände der Kreis—
gewerbschule zurückgeführt werden.
In Anbetracht der besonderen Verhältnisse der Stadt Nürnberg
wurde jedoch gestattet, daß die beiden unteren Klassen der bisherigen
höheren Bürgerschule in ihrer damaligen Einrichtung mit vorherrschen—
dem Sprachunterrichte sich als eigentliche Handelsschule konsti—
tuieren, und daß die Lehrerbezüge und die Realexigenzen dieser 2
Klassen aus der die Fonds der höheren Bürgerschule in sich
aufnehmenden Kreisgewerbschule bestritten werden dürften.
Zugleich wurde Dr. Mönnich zum Rektor der Kreisgewerbschule
ernannt.
—
Ferner wurde genehmigt, daß als Lokal der neuen Anstalt
und der beiden als Handelsschule fortbestehenden Klassen
der höheren Bürgerschule das Augustinerkloster verwendet werde,
zu dessen baulicher Einrichtung ein Aversalbeitrag von 3000 fl. aus
den zur Zeit admassierten Kreisfondsbeiträgen des laufenden Jahres
für Gewerbschulen angewiesen wurde.
Demnach schien alles in schönster Ordnung und nach dem Wunsch
beider Teile zu verlaufen; das Ministerium hatte die Kreisgewerbschule
in Nürnberg und die Stadt hatte 2 Sprachkurse als eigentliche
Handelsschule. Doch als es an die Ausführung ging, trat der
verschiedene Standpunkt beider Teile klar und schroff zu Tage.
Dr. Mönnich hielt sich als ernannter Rektor der neuen Kreis—
gewerbschule für berechtigt und verpflichtet, einen Unterrichts- und
Stundenplan für diese Anstalt zu entwerfen. Am 19. Juni reichte er
den Entwurf beim Stadtmagistrat ein. Bei demselben ließ er sich von
den gleichen Grundansichten leiten, von denen er in seinem Bericht an