fullscreen: Die Bergfestung Rothenberg

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erhielten hiezu Ladung, den Kurfürsten als Landes- und Erb⸗ 
herrn anzuerkennen, aber sieh! — deß weigerten sich die 
Ganerben Rothenbergs auf's Entschiedenste. Da sandte 1629 
der beleidigte Kurfürst den Pfleger Hans Truchseß von 
Hofingen als bevollmächtigten Kommissarius nach der Berg— 
veste, „um die Oeffnung berührten Hauses Rothenberg an den 
erwählten und bestellten Burggrafen Sebastian v. Wechmann 
zu Roßdorff und Unterleinleitter zu besorgen“. v. Wechmann 
weigerte sich dessen ohne Vorwissen der gesammten Ganerben. 
Schließlich vollzog sich auch solche Zustimmung mit allen 
erdenklichen Klauseln, mit körperlichen Juramenten, adeligem 
Geloben und Versprechen, daß keinem Theile Schaden daraus 
erwachsen solle. Vor Allem ward das Verhältniß der 
Besatzung und Bewachung festgestellt, deren höchster Vertreter 
der Burggraf selbst war. Die strikte bedungene Wegführung 
feiernder Kriegsvölker aus jenen Fluren, die damit ver— 
—XX herrschenden 
„schweren Noth“ gab Zeugniß vom Elende, welches der 
verderbliche Krieg allüberall verbreitet und mit seinen Pest⸗ 
beulen überzogen hatte. Besonders litten die Nürnberger 
Städte Hersbruck und Lauf große Einbuße durch die Ausfälle 
der Garnison des Rothenbergs. Wenn auch im Rothenberger 
Besitz, sahen die Ganerben unter Kurbayern ihre Rechte 
allmählich geschmälert, ihre Klagen unbeschieden und selbst 
gerechtfertigte Ansprüche hintangesetzt. Zudem begehrte der 
Kurfürst 1667 „zur Versicherung der Land und Leut das 
Burghaus Rothenberg in Verwahr zu nehmen . Die Burg⸗ 
grafen, ob katholisch, ob protestantisch, behielten Wohnung in 
der Veste, ihres Amtes ungekränkt waltend; den Thorschluß 
sollten Burggraf und Hauptmann zugleich besorgen. Den 
evangelischen Pfarrherren blieb anheimgegeben, mit Weib, 
Kind und Habe fortzuziehen. Die Ganerben sollten ihre 
Tage zu Schnaittach oder anderswo halten; gegenseitig sei 
das Eigenthum unantastbar. Diesen Receß unterschrieben 
Hans Ernst Belkofen, Gg. Karl Schenk von Notzing, Valentin 
Georg von Künßberg, Johann Ludwig Stieber von und zu 
Buttenheimb. Auf solche Weise lockerte sich der Ganerben⸗ 
verein immer mehr, sein Ansehen schwand, im Inneren hob
	        
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