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Gemeindevertretung und Verwaltung
Weitere Einzelheiten sind dem Aufsatz: Aufgaben und Stand der kommunalstatistischen
Amter in der Mai-Nummer der Statistischen Monatsberichte zu entnehmen.
Am 12. Juni 1912 richtete die Verwaltung des Grund- und Hausbesitzervereins (E. V.)
an den Stadtmagistrat das Ersuchen, das Statistische Amt mit der Führung einer Statistik
des Realkredits zu beauftragen. Das Statistische Amt berichtete, nur unter Mitwirkung
des Kgl. Amtsgericht und der Notariate diese Statistik durchführen zu können. Im Vollzug
des Gesamtbeschlusses vom 2. August entwarf das Statistische Amt im Sinne des Antrags des
Grund- und Hausbesitzervereins einen Fragebogen, der dem Kgl. Amtsgericht zur gutachtlichen
Außerung übermittelt wurde. Leider sah sich das Kgl. Amtsgericht außer Stande gerade
eine Reihe der wichtigsten Fragen zu beantworten, sodaß das Statistische Amt von einer
Durchführung des Antrags glaubte abraten zu sollen. Unter dem 10. September beschloß
der Stadtmagistrat, unter den obwaltenden Umständen von der Aufmachung einer Statistik
des Realkredits abzusehen.
Eine Erweiterung erfuhr die Statistik der Kleinhandelspreise für Fleisch. Die
Angaben der Fleischpreise stützten sich bis bisher nur einseitig auf die Notierungen der
Verkäufer. Nun wurden, um zu einwandfreieren Resultaten zu gelangen, auch die Konsu—
menten zur Notierung herangezogen, und zwar wandte sich das Statistische Amt an alle
magistratischen Beamten von Klasse J1 bis zum städtischen Arbeiter herab mit der Bitte, es
in seinem Vorhaben, möglichst einwandfreie Fleischpreise veröffentlichen zu können dadurch
zu unterstützen, daß sie das hier folgende Zählblatt mit den jeweiligen Einträgen monatlich
dem Statistischen Amte einreichten.
Die Ergebnisse werden in den Monatsberichten der Allgemeinheit zugänglich gemacht.
Verzeichnis M .........
Fleischpreise.
Mein(e) Fleischer Mame:) (Wohnung :) .
(Name ) ..... . . ... (Wohnung: ) .
verlangte(n) für 1 Pfund Fleisch der nachfolgend bezeichneten Gattungen die beigesetzten Preise.
Ochsenfleis I 4 IJ
e Kalbfleisch — Schweinefleisch Lammfleisch
Zeit
Monat:
1. bis 15.
16. bis 30. (31.)
— — P
— —3— * 82 3 2
— 8 — 3 — — *
— — — * —2 — — 2 * 8 — —
5353 8 * — 52358 8 ẽ
S d 5 — 2 — —8
— 8 *8* 2 F 2 —8 KR 8 8 0
55 8 8 8 8 * 8
5 86 zi 5 —A 568
9
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33
— ED
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.P.
Für die Richtigkeit vorstehender Angaben (Unterschrift :) ...............
Anmerkungen.
1. Preise für das bei den Metzgern zum Verkauf gestellte Stadtfleisch sind nicht einzusetzen.
2. Es ist darauf zu achten, daß die Preise stets für ein Pfund anzugeben sind. Es sind also die Preise
für die in Ihrem Haushalte bezogenen Fleischmengen stets auf die Einheit „Jl Pfund“ umzurechnen.
3. Für Kochfleisch und Bratenstück ist der Preis einschließlich Knochenbeilage anzugeben.
4. Sollte der Preis für eine Fleischgattung innerhalb der vorgedruckten Zeitspanne (1. —15. bezw.
16.-30.) sich ändern, so sind 2 Preise für diese Zeitspanne einzusetzen.